Antragsbescheinigung für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
Als Familienangehöriger eines EU-Bürgers bekommst du schnell deine vorläufige Aufenthaltsbescheinigung für Deutschland.
Auf einen Blick
Bekommst du sofort eine Aufenthaltskarte oder zuerst eine Antragsbescheinigung?
Du bist Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen), aber selbst kein EU- oder EWR-Bürger? Dann hast du ein Recht auf eine Aufenthaltskarte. Die Behörde muss sie dir ausstellen. Die Aufenthaltskarte zeigt, dass du das Recht hast, in Deutschland einzureisen und zu leben. Dieses Recht leitest du vom Freizügigkeitsrecht deines EU- oder EWR-Bürgers ab.
Die Behörde stellt die Aufenthaltskarte selbst aus. Du musst nichts weiter tun, nachdem du alle nötigen Angaben gemacht hast. Sie muss sie innerhalb von sechs Monaten ausstellen. Die Aufenthaltskarte gilt für fünf Jahre.
Fehlen beim ersten Besuch noch Unterlagen, kann die Behörde dir die Aufenthaltskarte nicht sofort geben. In diesem Fall bekommst du sofort eine Antragsbescheinigung. Die Behörde muss dir diese Bescheinigung so schnell wie möglich ausstellen. Sie gilt sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung.
Wichtig: Diese Dienstleistung gilt nicht für Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen. Bist du Ehepartner, Elternteil oder Kind eines Deutschen, informiere dich über die "Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder (allgemein)". Außerdem gilt: Familienangehörige von anderen ausländischen Staatsangehörigen erhalten weder eine Aufenthaltskarte noch eine Antragsbescheinigung.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du bist Familienangehöriger eines EU-Bürgers (außer Deutschland) oder eines EWR-Bürgers und möchtest eine Aufenthaltskarte beantragen, konntest sie aber beim Termin wegen fehlender Unterlagen noch nicht erhalten.
Weitere Voraussetzungen
- Die Antragsbescheinigung bestätigt, dass du die Aufenthaltskarte beantragt hast. Sie wird ausgestellt, bis du alle fehlenden Unterlagen nachreichst und die Aufenthaltskarte ausgestellt werden kann.
So beantragst du es
Vereinbare einen Termin bei der zuständigen Behörde, um deine Aufenthaltskarte zu beantragen
Gehe persönlich zum Termin und bringe alle Unterlagen mit, die du hast
Reiche fehlende Unterlagen so schnell wie möglich bei der Behörde nach
Warte auf die Aufenthaltskarte — die Behörde muss sie dir innerhalb von sechs Monaten ausstellen
Geschafft! Du erhältst deine Aufenthaltskarte, die fünf Jahre gültig ist — bis dahin bestätigt deine Antragsbescheinigung dein Aufenthaltsrecht für sechs Monate ab Ausstellung
Gut zu wissen
Die Behörde MUSS dir die Aufenthaltskarte selbst ausstellen. Du musst sie nicht extra beantragen. Die Behörde hat dafür sechs Monate Zeit.
die Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht Unionsbürger sind, erhalten von Amts wegen innerhalb von 6 Monaten eine Aufenthaltskarte
VAB C.5, S. 766-769
Deine Aufenthaltskarte gilt bei der Erstausstellung für fünf Jahre. In Berlin bekommst du sie für mindestens ein Jahr. Nur wenn du selbst sagst, dass du kürzer bleibst, wird sie kürzer ausgestellt.
Die Aufenthaltskarte wird grundsätzlich bei der Erstausstellung auf einen Gültigkeitszeitraum von 5 Jahren ausgestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Betroffenen ausdrücklich vortragen, sie werden sich sicher nur für einen kürzeren Zeitraum im Bundesgebiet aufhalten. Die Aufenthaltskarte wird in Berlin jedoch wenigstens für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
VAB C.5, S. 766-769
Als freizügigkeitsberechtigter Familienangehöriger bekommst du keine Fiktionsbescheinigung. Du erhältst stattdessen die Antragsbescheinigung. Eine Fiktionsbescheinigung ist erst möglich, wenn dein eAT bestellt wird.
Für das Schweigefristverfahren wie auch sonst wird an freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
VAB C.5, S. 766-769
Kontakt & Zuständigkeit
Zuständige Stelle finden
Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
Wartezeit melden
Hilf der Community, indem du deine Erfahrung mit Wartezeiten teilst.
Kommentare
Bewertungen und Erfahrungsberichte aus der Community.
Stimmt etwas nicht? Hilf uns, diese Seite zu verbessern.
Antragsbescheinigung für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
Keine Angabe