Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen
Dein Kind wurde in Deutschland geboren? Dann hat es Anspruch auf eine eigene Aufenthaltserlaubnis.
Auf einen Blick
Wie bekommt dein neugeborenes Kind eine Aufenthaltserlaubnis?
Dein Kind wurde in Deutschland geboren und mindestens ein Elternteil hat einen gültigen Aufenthaltstitel? Dann kann dein Kind eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
In vielen Fällen stellt das Bürgeramt die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen aus. Das bedeutet: Die Behörde kümmert sich automatisch darum. Das geht aber nur, wenn die Aufenthaltstitel der Eltern in Berlin erteilt wurden und noch länger als 6 Monate gültig sind.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, musst du die Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung (LEA) online beantragen. Nutze dafür den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen". Vor dem Absenden musst du die Bearbeitungsgebühr bezahlen, es sei denn, du bist davon befreit. Du bekommst ein PDF als Bestätigung, das den erlaubten Aufenthalt deines Kindes bescheinigt.
Für den Termin beim Bürgeramt oder LEA muss ein sorgeberechtigter Elternteil persönlich erscheinen. Das Kind muss nur dann mitkommen, wenn das Passfoto erst vor Ort aufgenommen wird.
Voraussetzungen
Weitere Voraussetzungen
- Erteilung beim Bürgeramt (von Amts wegen): Beide Elternteile (bei gemeinsamem Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil besitzen einen in Berlin erteilten Aufenthaltstitel, der noch länger als 6 Monate gültig ist.
- Erteilung beim LEA (auf Antrag): Wenn die Voraussetzungen für das Bürgeramt nicht erfüllt sind. Nutze den Online-Antrag.
- Wenn du den Antrag online beim LEA stellst, brauchst du eine aktuelle E-Mail-Adresse. Prüfe regelmäßig auch deinen Spam-Ordner.
- Für die Online-Antragstellung brauchst du eine Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder PayPal.
- Das Kind muss nur dann persönlich mitkommen, wenn das Passfoto erst beim Termin aufgenommen wird.
So beantragst du es
Prüfe, ob das Bürgeramt die Aufenthaltserlaubnis ausstellen kann: Die Aufenthaltstitel der Eltern müssen in Berlin erteilt worden sein und noch länger als 6 Monate gültig sein.
2a. Bürgeramt: Buche einen Termin in einem Berliner Bürgeramt. Bringe alle erforderlichen Unterlagen mit. Das Passfoto kann entweder vor Ort erstellt werden oder vorab in einem teilnehmenden Fotostudio.
2b. LEA (wenn das Bürgeramt nicht zuständig ist): Stelle den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen". Halte alle Dokumente bereit und bezahle die Bearbeitungsgebühr.
Speichere und drucke die PDF-Bestätigung aus. Sie bescheinigt den erlaubten Aufenthalt deines Kindes.
Bei LEA-Antrag: Warte auf die Prüfung. Wenn der Antrag positiv geprüft wurde, bekommst du einen Termin zur Vorsprache. Bringe alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
Nach der Vorsprache wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) erstellt. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 4 Wochen.
Seit dem 01.05.2025 werden nur noch digitale Fotos akzeptiert. Mehr erfahren
Aufenthaltserlaubnis
- Kinder mit türkischer Staatsangehörigkeit27,60 EUR
- Digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal6,00 EUR
Befreiungen
- Keine Gebühren bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz.
Gut zu wissen
Dein Kind braucht nicht unbedingt einen gültigen Pass für die Aufenthaltserlaubnis. Die Behörde MUSS sie auch ohne Pass oder Passersatz erteilen. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gelten hier nicht.
dass ggf. auch ohne Vorliegen eines gültigen und anerkannten Passes oder Passersatzes für das Kind die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist
VAB A.33, S. 397-399
Für die Aufenthaltserlaubnis deines Kindes gelten weniger strenge Regeln. Die allgemeinen Voraussetzungen aus § 5 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 müssen nicht erfüllt sein. Das gilt sowohl bei einem als auch bei beiden Elternteilen mit Aufenthaltstitel.
Sowohl in den Fällen des § 33 S. 1 als auch in denen des § 33 S. 2 kommt es nicht auf das Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 bzw. des § 29 Abs. 1 Nr. 2 an
VAB A.33, S. 397-399
Hat nur ein Elternteil einen Aufenthaltstitel, entscheidet die Behörde nach Ermessen. Lebt nur der Elternteil mit Aufenthaltstitel in Deutschland, fällt die Entscheidung normalerweise zugunsten deines Kindes aus. Das Kindeswohl steht dabei im Vordergrund.
ist das Ermessen regelmäßig zu Gunsten des Kindes auszuüben, wenn sich allein der das Aufenthaltsrecht vermittelnde Elternteil im Bundesgebiet aufhält
VAB A.33, S. 397-399
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Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder beantragen
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es mindestens 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt ist und abgeholt werden kann.