Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Aus- und Weiterbildung beantragen
Du möchtest eine betriebliche Ausbildung oder Weiterbildung in Deutschland machen? So beantragst du deine Aufenthaltserlaubnis.
Auf einen Blick
Wie bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Aus- oder Weiterbildung?
Du möchtest in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung oder eine betriebliche Weiterbildung machen? Dann wird dir in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
Die Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung setzt keine qualifizierte Berufsausbildung voraus. Sie kann deshalb auch für ein Praktikum oder Volontariat erteilt werden. Bei einer qualifizierten Berufsausbildung umfasst der Aufenthaltszweck auch den Besuch eines vorbereitenden Deutschsprachkurses für maximal 6 Monate.
Die betriebliche Weiterbildung kommt vor allem für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Betracht — für eine mehrjährige Facharzt-Weiterbildung nach den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern oder für eine sonstige ärztliche Weiterbildung im Rahmen eines Regierungsstipendiaten-Programms.
Die Aufenthaltserlaubnis gilt in der Regel für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich eines eventuellen Sprachkurses. Du darfst damit zusätzlich bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht gestattet.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du machst eine betriebliche Berufsausbildung (auch Praktikum oder Volontariat) oder eine betriebliche Weiterbildung in Deutschland
Weitere Voraussetzungen
- Für eine betriebliche Weiterbildung brauchst du eine abgeschlossene Berufsausbildung — mindestens zweijährig betrieblich oder schulisch, eine gehobene schulische Berufsausbildung oder eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung
- Die Bundesagentur für Arbeit muss in der Regel zustimmen — das LEA stellt die Zustimmungsanfrage im internen Beteiligungsverfahren
- Dein Lebensunterhalt muss gesichert sein: für eine Ausbildung mindestens 959,00 Euro monatlich (11.508,00 Euro pro Jahr), für eine Weiterbildung mindestens 992,00 Euro monatlich (11.904,00 Euro pro Jahr), jeweils entsprechend dem BAföG-Förderungshöchstsatz (Werte für 2025)
- Du brauchst eine ausreichende Krankenversicherung in Deutschland (gesetzlich oder vergleichbar privat, eine ausländische genügt grundsätzlich nicht)
- Du brauchst deinen Hauptwohnsitz in Berlin — ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus
So beantragst du es
Stelle den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungs- und Weiterbildungszwecken" — frühestens 8 Wochen vor Ablauf deines aktuellen Aufenthaltstitels, halte alle Dokumente im PDF-Format bereit
Bezahle die Bearbeitungsgebühr per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder PayPal vor dem Absenden des Antrags
Speichere und drucke die Bestätigung deines Antrags aus — damit bleibt dein aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus gültig (gilt nicht bei Schengen-Visum)
Warte auf die Prüfung deines Antrags durch das LEA — bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen an
Gehe persönlich zum Termin und bringe die im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit
Geschafft! Du erhältst deine Aufenthaltserlaubnis für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung.
Erstmalige Erteilung
- Verlängerung um bis zu drei Monate96,00 EUR
- Verlängerung um mehr als drei Monate93,00 EUR
- Türkische Staatsangehörige bis 24 Jahre (Erteilung und Verlängerung)22,80 EUR
- Türkische Staatsangehörige ab 24 Jahre (Erteilung und Verlängerung)37,00 EUR
Befreiungen
- Bei einem Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer deutschen Stiftung oder eines mit EU-Mitteln finanzierten Programms wird die im Online-Antrag bezahlte Gebühr in der Regel nach Antragsbearbeitung zurückerstattet
Gut zu wissen
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und die Bundesagentur zugestimmt hat, muss die Behörde dir die Aufenthaltserlaubnis erteilen. Die Behörde hat dabei kein Ermessen. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf sie davon abweichen.
Die Entscheidung liegt nicht im Ermessen der Behörde. Sofern die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen und die BA zugestimmt hat, ist die Aufenthaltserlaubnis in der Regel zu erteilen.
VAB A.16a, S. 140-144
Während deiner Ausbildung darfst du jederzeit in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln. Voraussetzung ist, dass du die Erteilungsvoraussetzungen dafür erfüllst. Ausgenommen ist nur eine vorübergehende Beschäftigung nach der Beschäftigungsverordnung.
§ 16a Abs. 1 S. 2 den jederzeitigen Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel, zu dem die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt werden. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 für eine in der BeschV geregelte vorübergehende Beschäftigung.
VAB A.16a, S. 140-144
Wenn deine Bildungseinrichtung für den Entzug deines Aufenthaltstitels verantwortlich ist, hast du einen Anspruch. Du bekommst 6 Monate Zeit, um dich bei einer anderen Einrichtung zu bewerben. Findest du einen neuen Platz, bleibt dein Titel bestehen.
haben Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a Abs. 1 und 2 bei einer qualifizierten betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung einen Anspruch darauf, sich vor der Rücknahme...ihres Aufenthaltstitels für einen anderen Ausbildungsplatz erneut zu bewerben, sofern nicht sie selbst die Gründe für die Maßnahme zu verantworten haben.
VAB A.16a, S. 140-144
Kontakt & Zuständigkeit
Zuständige Stelle finden
Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
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Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Aus- und Weiterbildung beantragen
Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.Eine Aufenthaltserlaubnis als Etikett kann direkt vor Ort bei der Vorsprache mit Termin ausgestellt werden.Bei Ausstellung als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) dauert es 4 bis 6 Wochen, bis dieser abgeholt werden kann.