Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
Als Schweizer Staatsangehöriger oder Familienangehöriger hast du ein Freizügigkeitsrecht in Deutschland.
Auf einen Blick
Wie bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis als Schweizer Staatsangehöriger?
Du bist Schweizer Staatsangehöriger oder Familienangehöriger eines Schweizer Staatsangehörigen. Dann hast du ein Freizügigkeitsrecht nach dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz vom 21. Juni 1999.
Du musst innerhalb von 3 Monaten nach deiner Einreise deinen Aufenthalt bei der Ausländerbehorde persönlich anzeigen. Die Behörde prüft dann dein Freizügigkeitsrecht. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz.
Den Nachweis für dein Freizügigkeitsrecht erbringst du je nach deiner Tätigkeit: als Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, als Selbständiger mit einer Gewerbeanmeldung, als Freiberufler mit einer Steuernummer, als Studierender mit einer Immatrikulation, oder als Nichterwerbstätiger mit Nachweisen über Existenzmittel und Krankenversicherung.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du bist Schweizer Staatsangehöriger oder Familienangehöriger eines Schweizer Staatsangehörigen (mindestens ein Familienmitglied muss die Schweizer Staatsangehörigkeit haben)
Weitere Voraussetzungen
- Du musst deinen Hauptwohnsitz in Berlin haben und persönlich mit Termin vorsprechen. Den Termin vereinbarst du über das Kontaktformular des Referats E 6.
So beantragst du es
Vereinbare einen Termin über das Kontaktformular des Referats E 6 (innerhalb von 3 Monaten nach deiner Einreise)
Fülle das Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus
Stelle alle Unterlagen zusammen: Pass oder Identitätskarte, Passfoto, Meldebestätigung und Nachweise für dein Freizügigkeitsrecht
Gehe persönlich zum Termin und bringe alle Dokumente mit
Fertig! Die Behörde prüft dein Freizügigkeitsrecht und stellt dir die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz aus.
Seit dem 01.05.2025 werden nur noch digitale Fotos akzeptiert. Mehr erfahren
Schweizer Staatsangehörige ab 24 Jahre
- Schweizer Staatsangehörige bis 24 Jahre22,80 EUR
- Familienangehörige aus Drittstaaten (Erwachsene)100,00 EUR
- Familienangehörige aus Drittstaaten (Minderjährige)50,00 EUR
- Digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal6,00 EUR
Gut zu wissen
Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland bekommst du einen besonderen Schutz. Die Behörde kann dir das Freizügigkeitsrecht dann nur noch aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit entziehen. Du darfst dann auch Sozialleistungen in Anspruch nehmen.
Schweizer Arbeitnehmer, Selbstständige und ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die sich seit 5 Jahren in Deutschland ständig rechtmäßig aufhalten, erlangen mittelbar aus dem Abkommen einen Schutz vor der Feststellung des Verlusts ihrer Rechte gem. Art. 24 Abs. 8.
VAB C.1/A.16e/A.19a/D.13/C.11, S. 166-803
Als Schweizer darfst du nach der Einreise sechs Monate lang in Deutschland Arbeit suchen. Dein Freizügigkeitsrecht gilt in dieser Zeit auch ohne Nachweis von Existenzmitteln. Du bekommst ein Dokument nach dem Abkommen EU/Schweiz für sechs Monate.
Schweizer und ihre Familienangehörigen genießen ein befristetes Freizügigkeitsrecht zur Arbeitsuche. Die Dauer der Arbeitssuche nach der Einreise wie auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses von weniger als einem Jahr ist anders als bei Unionsbürgern auf 6 Monate begrenzt (Art. 2 Abs. 1).
VAB C.1/A.16e/A.19a/D.13/C.11, S. 166-803
Das Dokument nach dem Abkommen EU/Schweiz ist kein Aufenthaltstitel. Es hat nur einen bescheinigenden Charakter. Dein Aufenthaltsrecht besteht also auch ohne dieses Dokument.
Das Dokument nach dem Abkommen EU/Schweiz ist kein Aufenthaltstitel im Sinne des § 4 Abs. 1 AufenthG. Durch dessen rein deklaratorischen Charakter ist der Besitz für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung.
VAB C.1/A.16e/A.19a/D.13/C.11, S. 166-803
Kontakt & Zuständigkeit
Zuständige Stelle finden
Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
Wartezeit melden
Hilf der Community, indem du deine Erfahrung mit Wartezeiten teilst.
Kommentare
Bewertungen und Erfahrungsberichte aus der Community.
Stimmt etwas nicht? Hilf uns, diese Seite zu verbessern.
Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.