Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet beantragen
Nach deinem Abschluss in Deutschland darfst du bis zu 18 Monate lang eine Arbeit oder selbständige Tätigkeit suchen.
Auf einen Blick
Wie bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche?
Du hast in Deutschland ein Studium, eine Berufsausbildung, ein Anerkennungsverfahren oder eine Forschungstätigkeit erfolgreich abgeschlossen. Dann hast du ein Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Behörde muss sie dir erteilen.
Damit darfst du in Deutschland nach einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit suchen. Du darfst während der Suche jede Erwerbstätigkeit ausüben.
Die Aufenthaltserlaubnis gilt in der Regel für 18 Monate. Eine Verlängerung über 18 Monate hinaus ist ausgeschlossen.
Hinweis: Wenn du einen Ehepartner oder ein Kind hast, trage sie mit in deinen Antrag ein. Dein Ehepartner und dein Kind müssen keinen eigenen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du hast in Deutschland ein Studium (nach Paragraph 16b oder 16c AufenthG), eine qualifizierte Berufsausbildung (nach Paragraph 16a AufenthG), ein Anerkennungsverfahren (nach Paragraph 16d AufenthG), eine Forschungstätigkeit (nach Paragraph 18d oder 18f AufenthG) oder eine Assistenz-/Helferausbildung im Gesundheits- und Pflegewesen erfolgreich abgeschlossen
Weitere Voraussetzungen
- Du brauchst eine gültige Aufenthaltserlaubnis, einen gesicherten Lebensunterhalt und eine ausreichende Krankenversicherung.
- Du musst deinen Hauptwohnsitz in Berlin haben. Es dürfen keine Anzeichen für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen.
So beantragst du es
Stelle den Online-Antrag Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung und halte deine Dokumente im PDF-Format bereit
Bezahle die Bearbeitungsgebühr vor dem Absenden des Antrags per Kreditkarte oder PayPal
Lade deinen Abschlussnachweis, Pass, Meldebestätigung und alle weiteren Unterlagen hoch
Warte auf die Prüfung durch das LEA. Bei Bedarf fordert die Behörde weitere Unterlagen an
Gehe zum Termin bei der Behörde und bringe alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit
Fertig! Die Behörde muss dir die Aufenthaltserlaubnis erteilen. Sie gilt für bis zu 18 Monate.
Ausstellung als Etikett
- Ausstellung als elektronischer Aufenthaltstitel100,00 EUR
- Türkische Staatsangehörige bis 24 Jahre22,80 EUR
- Türkische Staatsangehörige ab 24 Jahre37,00 EUR
- Digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal6,00 EUR
Gut zu wissen
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis darfst du jede Form von Arbeit annehmen. Das gilt auch für selbstständige Tätigkeiten. Dein Titel muss den Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt" enthalten.
Soweit die AE zur Suche eines Arbeitsplatzes erteilt wird, ist jede Form der Erwerbstätigkeit – auch die selbstständige Tätigkeit – zu gestatten. Der Titel ist daher zwingend mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt" zu versehen.
VAB A.20, S. 239-241
Jeder neue Studienabschluss löst eine neue 18-Monats-Frist aus. Die Frist gilt jedes Mal in vollem Umfang. Du bekommst also erneut die vollen 18 Monate.
Jeder neue Abschluss löst erneut die Rechtsfolge des Absatzes 1 Nr. 1 aus, d.h. die Frist von 18 Monaten gilt jedes Mal in vollem Umfang.
VAB A.20, S. 239-241
Wegen der zeitlichen Befristung darfst du öffentliche Mittel nutzen. Diese zählen als Sicherung deines Lebensunterhalts. Du erfüllst damit die Voraussetzung.
Auf Grund des zeitlich befristeten Charakters der Titel zur Arbeitsplatzsuche dienen öffentliche Mittel im Sinne des § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 6 ebenfalls der Lebensunterhaltssicherung
VAB A.20, S. 239-241
Kontakt & Zuständigkeit
Zuständige Stelle finden
Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet beantragen
Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.Eine Aufenthaltserlaubnis als Etikett kann direkt vor Ort bei der Vorsprache mit Termin ausgestellt werden.Bei Ausstellung als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) dauert es 4 bis 6 Wochen, bis dieser abgeholt werden kann.