Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit beantragen
Du möchtest dich in Deutschland selbständig machen? Dann kannst du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Auf einen Blick
Wie bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit?
Du möchtest in Deutschland ein Unternehmen gründen oder eine gewerbliche selbständige Tätigkeit ausüben. Dann kannst du eine Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit bekommen. Die Behörde entscheidet im Einzelfall.
Diese Aufenthaltserlaubnis gilt für die Gründung eines Unternehmens, für einzelunternehmerisch tätige Gewerbetreibende und für Geschäftsführer von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen.
Es gibt drei Wege, die Voraussetzungen zu erfüllen. Erstens: Deine Tätigkeit hat positive Auswirkungen auf die Berliner Wirtschaft. Zweitens: Du hast in Deutschland studiert oder in der Forschung gearbeitet und deine Selbständigkeit hat einen Zusammenhang damit. Drittens: Du hast ein Stipendium für eine Unternehmensgründung.
Hinweis: Für freiberufliche Tätigkeiten gelten andere Voraussetzungen.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du möchtest ein Unternehmen gründen, eine gewerbliche selbständige Tätigkeit ausüben oder als Geschäftsführer mit unternehmerischer Verantwortung arbeiten
Weitere Voraussetzungen
- Du brauchst einen gültigen Aufenthaltstitel (zum Beispiel ein nationales D-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis) oder du bist aufgrund deiner Staatsangehörigkeit nach visumfreier Einreise berechtigt. Ein Schengen-Visum (C-Visum) reicht nicht aus.
- Du erfüllst eine von drei Voraussetzungen: Entweder hat deine Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Berliner Wirtschaft und die Finanzierung ist gesichert. Oder du hast in Deutschland erfolgreich studiert oder in der Forschung gearbeitet und deine Selbständigkeit steht im Zusammenhang damit. Oder du hast ein Stipendium für eine Unternehmensgründung (zum Beispiel EXIST-Gründerstipendium oder Berliner Startup Stipendium).
- Ab dem 45. Lebensjahr brauchst du eine angemessene Altersversorgung: mindestens 1.612,53 Euro monatliche Rente oder 232.204,00 Euro Vermögen. Ausnahmen gelten für Staatsangehörige der Dominikanischen Republik, Indonesiens, Japans, der Philippinen und Sri Lankas.
- Du brauchst eine ausreichende Krankenversicherung (gesetzlich oder vergleichbar privat) und musst deinen Hauptwohnsitz in Berlin haben. Es darf kein Ausweisungsinteresse bestehen.
So beantragst du es
Stelle den Online-Antrag Aufenthaltserlaubnis für selbständig oder freiberuflich tätige Personen und halte alle Dokumente bereit
Bezahle die anteilige Bearbeitungsgebühr von 13,00 Euro vor dem Absenden per Kreditkarte oder PayPal
Lade Businessplan, Finanzierungsplan, Firmenprofil, Lebenslauf und alle weiteren Unterlagen hoch
Warte auf die Prüfung durch das LEA. Die Behörde beteiligt bei Bedarf die IHK oder Handwerkskammer
Gehe zum Termin und bringe alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit
Geschafft! Du kannst die Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die Behörde entscheidet über deinen Antrag.
Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
- Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel100,00 EUR
- Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr22,80 EUR
- Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr37,00 EUR
- Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort (zusätzlich)6,00 EUR
Gut zu wissen
Du betreibst ein Unternehmen in Berlin und lebst im Ausland? Dann kannst du statt eines nationalen Visums auch ein Mehrfachvisum bekommen. Es kann für 12 Monate bis zu 5 Jahre gültig sein.
so kommt neben der Erteilung eines nationalen Visums für längerfristige Aufenthalte auch die Erteilung eines Mehrfachvisums gem. Art. 24 Abs. 2 des Visakodex mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten bis zu fünf Jahren in Betracht
VAB A.21, S. 249-261
Bist du Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG? Dann brauchst du mindestens 50 Prozent der Unternehmensanteile. Nur so erkennt die Behörde deine unternehmerische Verantwortung an.
müssen sie Kapitaleigner, Mitgesellschafter oder Genosse mit einer Unternehmensbeteiligung von mindestens 50 % der Anteile sein
VAB A.21, S. 249-261
Ist dein Aufenthaltstitel abgelaufen und die IHK prüft noch deinen Antrag? Dann bekommst du eine Fiktionsbescheinigung für 3 Monate. Damit darfst du legal in Deutschland bleiben, bis die Prüfung abgeschlossen ist.
Wird im Einzelfall eine Beteiligung der IHK o. HWK Berlin erforderlich, sind bei Ausländern deren Aufenthaltstitel abgelaufen sind, Fiktionsbescheinigungen nach § 81 für 3 Monate zu erteilen.
VAB A.21, S. 249-261
Kontakt & Zuständigkeit
Zuständige Stelle finden
Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
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Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit beantragen
Eine Aufenthaltserlaubnis als Etikett kann direkt vor Ort bei der Vorsprache mit Termin ausgestellt werden. Bei Ausstellung als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) dauert es 4-6 Wochen, bis dieser abgeholt werden kann.