Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine - Zuweisungsentscheidung
Erfahre, wie du als Ukraine-Geflüchtete:r eine Unterkunft und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommst.
Auf einen Blick
Wie kommst du als Ukraine-Geflüchtete:r zu einer Unterkunft und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?
Du bist wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet? Dann hast du in Deutschland ein Recht auf vorübergehenden Schutz. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) entscheidet, in welches Bundesland du kommst. Das nennt sich Zuweisungsentscheidung. Danach kannst du im zugewiesenen Bundesland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Außerdem hast du einen Anspruch auf Sozialleistungen einschließlich Krankenversicherung.
So läuft das Verfahren ab: Fahre zuerst mit einem Busshuttle zum Ankunftszentrum TXL (Ukraine). Das Flughafengelände kannst du nicht zu Fuß erreichen. Dort bekommst du Informationen über die nächsten Schritte und Verpflegung. Bei Bedarf bekommst du auch eine kurzzeitige Unterkunft — diese ist kostenpflichtig. Dann entscheidet ein automatisiertes System, in welches Bundesland du kommst. Wenn du einem anderen Bundesland zugewiesen wirst, fährst du kostenlos per Bus oder Bahn dorthin. Wenn du Berlin zugewiesen wirst, stellt das LAF deine Identität fest. Dafür werden Fingerabdrücke und ein Foto gemacht. Du kannst dann beim Landesamt für Einwanderung (LEA) online einen Antrag auf vorübergehenden Schutz stellen. Deine Sozialleistungen einschließlich Krankenversicherung beantragst du beim zuständigen bezirklichen Sozialamt.
Diesen Schutz kannst du bekommen, wenn du vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine gelebt hast. Du musst zu einer dieser Gruppen gehören: ukrainische Staatsangehörige. Oder du bist staatenlos oder Staatsangehörige:r eines Landes außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und hattest in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz. Oder du bist Familienangehörige:r einer ukrainischen Person oder einer Person mit Schutzstatus in der Ukraine. Oder du bist staatenlos oder Staatsangehörige:r eines Nicht-EU/EWR-Landes, hattest einen rechtmäßigen langfristigen Aufenthaltstitel in der Ukraine und kannst nicht sicher in dein Herkunftsland zurückkehren.
Nach Berlin wirst du zugewiesen, wenn du dort familiäre Bindungen oder einen besonderen Bezug zu Berlin nachweisen kannst. Eine trans* oder inter* Identität führt ebenfalls zu einer Zuweisung nach Berlin. Wenn du zu den LSBTIQ+ Personen gehörst, können die Organisationen Quarteera und Schwulenberatung ein Begleitschreiben für dich ausstellen.
Hinweis zu Haustieren: Wenn du in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft des LAF wohnst, darfst du keine Haustiere mitbringen. Du musst dein Haustier vorübergehend in einem Tierheim, einer privaten Pflegestelle oder einer privaten Unterkunft unterbringen. Die Kosten dafür trägst du selbst. Hinweis zu Unterkunftsgebühren: Seit dem 1. Januar 2025 ist die öffentlich-rechtliche Unterbringung kostenpflichtig, wenn du privat keine Unterkunft nachweisen kannst.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du bist ukrainische Staatsangehörige oder ukrainischer Staatsangehöriger.
- Du bist staatenlos oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Nicht-EU/EWR-Staates (nicht Ukraine) und hattest in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz.
- Du bist Familienangehörige oder Familienangehöriger einer Person aus den beiden Gruppen oben.
- Du bist staatenlos oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Nicht-EU/EWR-Staates (nicht Ukraine), hattest einen gültigen ukrainischen Aufenthaltstitel und kannst nicht sicher und dauerhaft in dein Herkunftsland zurückkehren.
Weitere Voraussetzungen
- Du musst vor dem 24. Februar 2022 deinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine gehabt haben.
So beantragst du es
Fahre mit dem Busshuttle zum Ankunftszentrum TXL (Ukraine) — das Gelände ist nicht zu Fuß erreichbar
Erhalte dort Informationen, Verpflegung und bei Bedarf eine kurzzeitige Unterkunft (kostenpflichtig)
Warte auf die Zuweisungsentscheidung: Ein automatisiertes System entscheidet, in welches Bundesland du kommst
Wirst du einem anderen Bundesland zugewiesen, reise kostenlos per Bus oder Bahn dorthin — bringe dein Gepäck mit
Wirst du Berlin zugewiesen, lasse beim LAF deine Identität feststellen (Fingerabdrücke und Foto) und stelle danach online beim Landesamt für Einwanderung (LEA) deinen Antrag auf vorübergehenden Schutz
Beantrage deine Sozialleistungen einschließlich Krankenversicherung beim zuständigen bezirklichen Sozialamt
Geschafft! Du kannst nach der Aufenthaltserlaubnis in Berlin bleiben und hast Anspruch auf Sozialleistungen einschließlich Krankenversicherung
Gut zu wissen
Nach der Erteilung deiner Aufenthaltserlaubnis musst du weiterhin in Berlin wohnen. Du kannst deinen Wohnsitz nicht frei wählen. Die Wohnsitzregelung nach § 12a gilt auch nach der Titelerteilung.
Nach § 12a Abs. 1 S. 1 u. 2 unterliegt der Betroffene in der Regel auch nach der Erteilung weiter einer Wohnsitzregelung und kann seinen Wohnsitz weiterhin nicht frei wählen
VAB A.24, S. 307-316
Die Behörde MUSS dir die Aufenthaltserlaubnis erteilen. Das ist kein Ermessen. Du hast einen Rechtsanspruch auf die Erteilung für mindestens die im EU-Beschluss vorgegebene Dauer.
Die Vorgabe des Rates begründet einen Rechtsanspruch auf die Erteilung mindestens für die jeweils vorgegebene Dauer.
VAB A.24, S. 307-316
Du brauchst weder ein Visum noch einen Nachweis über deinen Lebensunterhalt. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gelten für dich nicht. Das macht das Verfahren einfacher.
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 finden auf diesen Personenkreis gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 keine Anwendung.
VAB A.24, S. 307-316
Kontakt & Zuständigkeit
Hauptstandort Friedrich-Krause-Ufer
Taskforce Ukraine
Ukraine (§ 24 AufenthG)
Wartezeit melden
Hilf der Community, indem du deine Erfahrung mit Wartezeiten teilst.
Kommentare
Bewertungen und Erfahrungsberichte aus der Community.
Stimmt etwas nicht? Hilf uns, diese Seite zu verbessern.
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine - Zuweisungsentscheidung
circa 20-60 Minuten