Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine – Zuweisungsentscheidung bei Weiterleitung durch das LEA
Wir helfen dir, deinen sicheren Aufenthaltsort in Deutschland zu finden und dich gut zu versorgen.
Auf einen Blick
Was passiert, wenn das LAF dich zu einem Termin einlädt?
Du bist aus der Ukraine geflüchtet und hast in Berlin beim Landesamt für Einwanderung (LEA) einen Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz gestellt? Wenn du keine dauerhafte Unterkunft in Berlin hast, ist deine Bescheinigung über deinen erlaubten Aufenthalt nicht gültig. Dann schickt dir das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) eine Einladung zu einem Termin per E-Mail. Bei diesem Termin bekommst du eine Zuweisungsentscheidung. Das bedeutet: Das LAF entscheidet, in welches Bundesland du kommst.
Zum Termin bringst du bitte einen negativen Covid-19-Schnelltest mit. Er darf nicht älter als 24 Stunden sein. Damit kommst du schneller ins Ankunftszentrum rein. Du kannst den Test auch direkt vor Ort machen.
Beim Termin entscheidet ein automatisches System, wohin du kommst. Bekommst du eine Zuweisung für ein anderes Bundesland, fährst du kostenlos per Bus oder Bahn in die Anlaufstelle dieses Bundeslandes. Bekommst du eine Zuweisung für Berlin, werden dann deine Fingerabdrücke genommen und ein Foto gemacht. Außerdem bekommst du eine Unterkunft in Berlin zugeteilt.
Nach der Zuweisung hast du ein Recht auf Sozialleistungen, einschließlich Krankenversicherung. Diese beantragst du beim zuständigen bezirklichen Sozialamt. Alle nach Berlin zugewiesenen Personen können außerdem einen neuen Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz beim LEA stellen.
Diese Dienstleistung gilt für bestimmte Personengruppen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine hatten. Dazu gehören ukrainische Staatsangehörige. Dazu gehören auch Staatenlose oder Personen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz hatten. Familienangehörige von Ukrainerinnen und Ukrainern oder von geschützten Personen gehören ebenfalls dazu. Außerdem gilt es für Staatenlose oder Personen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die sich rechtmäßig und langfristig in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du hattest vor dem 24. Februar 2022 deinen gewöhnlichen Wohnort in der Ukraine und gehörst zu einer dieser Gruppen: Du bist ukrainische Staatsangehörige oder ukrainischer Staatsangehöriger. Oder du bist staatenlos oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Nicht-EU/EWR-Landes und hast in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genossen. Oder du bist Familienmitglied einer ukrainischen Person oder einer Person, die in der Ukraine Schutz erhalten hat. Oder du bist staatenlos oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Nicht-EU/EWR-Landes, hast dich nachweislich rechtmäßig und langfristig mit einem ukrainischen Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten, und kannst nicht sicher und dauerhaft in dein Herkunftsland zurückkehren.
Weitere Voraussetzungen
- Du musst eine Einladung per E-Mail vom LAF zu einem Vorsprachetermin erhalten haben.
- Du solltest einen negativen COVID-19-Schnelltest mitbringen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Wenn du keinen hast, kannst du den Test auch vor Ort machen.
So beantragst du es
Warte auf die Einladungs-E-Mail vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) — das LAF schickt dir automatisch einen Terminvorschlag
Besorge einen negativen COVID-19-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist — alternativ kannst du den Test direkt vor Ort machen
Packe dein Gepäck und nimm alle nötigen Dokumente mit: Pass, Passersatz oder ukrainischen Personalausweis (oder eine Bescheinigung der ukrainischen Botschaft), bei Nicht-Ukrainerinnen und Nicht-Ukrainern deinen ukrainischen Aufenthaltstitel, und wenn vorhanden Nachweise für einen Berliner Wohnsitz (z. B. Meldebestätigung, Mietvertrag oder Unterkunftsbestätigung)
Erscheine pünktlich zu deinem Termin im Ankunftszentrum — ein automatisches System entscheidet dort, welchem Bundesland du zugewiesen wirst
Fahre bei einer Zuweisung in ein anderes Bundesland kostenlos per Bus oder Bahn zur dortigen Anlaufstelle — bei einer Zuweisung für Berlin werden deine Fingerabdrücke und ein Foto aufgenommen und du bekommst eine Unterkunft zugeteilt
Beantrage nach der Zuweisung nach Berlin deine Sozialleistungen einschließlich Krankenversicherung beim zuständigen bezirklichen Sozialamt und stelle einen neuen Online-Antrag auf vorübergehenden Schutz beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
Gut zu wissen
Der vorübergehende Schutz wurde mehrfach verlängert. Er gilt jetzt bis zum 4. März 2027. Der Durchführungsbeschluss der EU bleibt unverändert bestehen.
Der Beschluss vom 04.03.2022 gilt bis 04.03.2027 unverändert fort.
VAB A.24, S. 307-316
Auch nach einer erneuten Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 bekommst du eine Wohnsitzregelung für Berlin. Du kannst deinen Wohnsitz nicht frei wählen.
ist die erneut erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 mit einer Wohnsitzregelung für Berlin zu erteilen. § 12a Abs. 1 S. 2 ist zu beachten.
VAB A.24, S. 307-316
Ist deine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 erloschen oder brauchst du eine Neuerteilung? Dann brauchst du keine neue Verteilentscheidung. Die Behörde erteilt die Aufenthaltserlaubnis direkt für Berlin.
Ist die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 erloschen oder aus sonstigen Gründen eine Neuerteilung erforderlich, ist dennoch keine erneute Verteilentscheidung zu fordern.
VAB A.24, S. 307-316
Kontakt & Zuständigkeit
Hauptstandort Friedrich-Krause-Ufer
Taskforce Ukraine
Ukraine (§ 24 AufenthG)
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