Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR - Ausstellung
Als Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers kannst du eine Aufenthaltskarte für bis zu 5 Jahre bekommen.
Auf einen Blick
Wie bekommst du eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers?
Du bist kein EU- oder EWR-Bürger, aber dein Familienangehöriger ist es? Dann kannst du eine Aufenthaltskarte bekommen. Voraussetzung: Dein Familienangehöriger hat ein Freizügigkeitsrecht in Deutschland. Ihr müsst zusammen in Berlin leben.
Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt dein Recht auf Einreise und Aufenthalt. Damit darfst du jede Erwerbstätigkeit ausüben. Das gilt für Beschäftigung und selbständige Tätigkeit.
Wichtig: Familienangehörige von Deutschen bekommen grundsätzlich keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Stattdessen können sie eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Deutsche ein Freizügigkeitsrecht aus einem gemeinsamen Aufenthalt mit dem Familienangehörigen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben hat. Ein Kurzaufenthalt reicht dafür nicht aus.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du bist selbst kein EU- oder EWR-Bürger und führst eine familiäre Lebensgemeinschaft mit einem freizügigkeitsberechtigten EU- oder EWR-Bürger in Berlin. Familienangehörige sind insbesondere Ehepartner, gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder oder Elternteile.
Weitere Voraussetzungen
- Dein EU- oder EWR-Familienangehöriger muss ein Freizügigkeitsrecht besitzen, z.B. als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Nichterwerbstätiger.
- Familienangehörige von Deutschen bekommen grundsätzlich keine Aufenthaltskarte. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Deutsche ein Freizügigkeitsrecht aus einem gemeinsamen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben hat.
- Du brauchst deinen Hauptwohnsitz in Berlin und einen persönlichen Termin. Wende dich per Kontaktformular an das Referat E 6.
So beantragst du es
Vereinbare einen Termin per Kontaktformular beim Referat E 6 des Landesamtes für Einwanderung.
Stelle alle nötigen Dokumente zusammen: Pass, biometrisches Passfoto, ausgefülltes Formular, Nachweis der Verwandtschaft und Meldebestätigung deines EU-/EWR-Familienangehörigen.
Gehe persönlich zum Termin und bringe alle Unterlagen mit.
Fertig! Nach etwa 4 Wochen ist deine Aufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt und du kannst sie abholen.
Seit dem 01.05.2025 werden nur noch digitale Fotos akzeptiert. Mehr erfahren
Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr22,80 EUR
- Digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal6,00 EUR
Gut zu wissen
Kann die Behörde deinen elektronischen Aufenthaltstitel noch nicht bestellen, bekommst du sofort eine formlose Antragsbescheinigung. Sie gilt 6 Monate und ist kostenlos. Damit kannst du dein Aufenthaltsrecht vorläufig nachweisen.
wird unverzüglich eine formlose Antragsbescheinigung gem. § 5 Abs. 1 nach vorgegebenem Muster ausgestellt. Die Bescheinigung gilt für 6 Monate ab Ausstellung. Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.
VAB C.5, S. 766-769
Hast du fünf Jahre ununterbrochen mit Freizügigkeitsrecht in Deutschland gelebt? Dann hast du ein Daueraufenthaltsrecht. Die Behörde kann dir dann das Freizügigkeitsrecht nicht mehr aberkennen.
Ist aufgrund eines fünfjährigen, durchgehend freizügigkeitsberechtigten Aufenthalts ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a erworben worden, scheidet die Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 aus.
VAB C.5, S. 766-769
Wurde dein Freizügigkeitsrecht festgestellt als verloren, darfst du trotzdem jederzeit wieder einreisen. Es gibt kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot. Das gilt unabhängig davon, ob du freiwillig ausgereist bist.
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, deren Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt unanfechtbar festgestellt wurde, unterliegen nach ihrer Ausreise, unabhängig von Freiwilligkeit oder Abschiebung, keinen Einreise- oder Aufenthaltsbeschränkungen.
VAB C.5, S. 766-769
Kontakt & Zuständigkeit
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Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
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Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU und des EWR - Ausstellung
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.