Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte - zu einem neuen Pass übertragen
Du hast einen neuen Pass? Dann lasse deine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte neu ausstellen.
Auf einen Blick
Wie überträgst du deine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte auf einen neuen Pass?
Du hast eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte und einen neuen Pass bekommen? Dann kannst du deine Karte neu ausstellen lassen.
Wichtig: Diese Dienstleistung gilt nur für die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte. Hast du stattdessen einen anderen Aufenthaltstitel wie zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis? Dann informiere dich bitte über die passende Dienstleistung.
Wenn du vor der Ausstellung der neuen Karte ins Ausland reisen möchtest, nimm bitte deinen alten und deinen neuen Pass mit. Dann kannst du wieder nach Deutschland einreisen. Für das Reiseland können andere Bedingungen gelten. Informiere dich rechtzeitig bei der Auslandsvertretung des Reiselandes.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du besitzt eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers und bist selbst kein EU- oder EWR-Staatsangehöriger.
Weitere Voraussetzungen
- Du hast bereits einen neuen Pass bekommen.
- Du brauchst deinen Hauptwohnsitz in Berlin und einen persönlichen Termin. Wende dich per Kontaktformular an die Abteilung F des Landesamtes für Einwanderung.
So beantragst du es
Vereinbare einen Termin per Kontaktformular bei der Abteilung F des Landesamtes für Einwanderung.
Stelle alle nötigen Dokumente zusammen: neuer Pass, deine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte und ein biometrisches Passfoto.
Gehe persönlich zum Termin und bringe alle Unterlagen mit.
Fertig! Nach etwa 4 Wochen ist deine neue Aufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt und du kannst sie abholen.
Seit dem 01.05.2025 werden nur noch digitale Fotos akzeptiert. Mehr erfahren
Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr22,80 EUR
- Digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal6,00 EUR
Gut zu wissen
Deine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ist kein eigenes Ausweisdokument. Sie gilt nur zusammen mit deinem eingetragenen Nationalpass. Ohne gültigen Pass ist die Karte nicht nutzbar.
Da sie keine Identitätsdokumente darstellen, sind sie nur zusammen mit dem eingetragenen Nationalpass oder Personalausweis gültig.
VAB C.5/C.2a/C.15/C.9/C.16, S. 752-793
Die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte sind rein deklaratorisch. Das bedeutet: Dein Aufenthaltsrecht besteht auch ohne die Karte. Die Karte dokumentiert dein Recht nur nach außen.
Durch ihren rein deklaratorischen Charakter ist ihr Besitz für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung.
VAB C.5/C.2a/C.15/C.9/C.16, S. 752-793
Wenn du ein Daueraufenthaltsrecht erworben hast, bekommst du eine unbefristete Daueraufenthaltskarte. Auch beim Übertrag auf einen neuen Pass bleibt sie unbefristet. Die Behörde muss sie dir so ausstellen.
Familienangehörige, die gem. § 4a ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, erhalten eine unbefristet ausgestellte Daueraufenthaltskarte
VAB C.5/C.2a/C.15/C.9/C.16, S. 752-793
Kontakt & Zuständigkeit
Zuständige Stelle finden
Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
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Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte - zu einem neuen Pass übertragen
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.