Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren holst du qualifizierte Fachkräfte schneller nach Deutschland.
Auf einen Blick
Wie kannst du als Arbeitgeber eine Fachkraft schneller nach Deutschland holen?
Du möchtest als Arbeitgeber eine Fachkraft aus einem Land außerhalb der EU einstellen? Dann dauern die einzelnen Schritte oft lange. Die Anerkennung der Qualifikationen, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und die Visum-Erteilung brauchen viel Zeit. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann diesen Prozess deutlich verkürzen.
Das Verfahren hat zwei große Vorteile. Erstens gibt es gesetzlich kürzere Fristen für jeden Schritt. Zweitens bekommst du mit dem Business Immigration Service (BIS) des Landesamtes für Einwanderung Berlin (LEA) einen zentralen Ansprechpartner. Der BIS koordiniert alle Schritte für dich.
Nach Abschluss aller Prüfungen stimmt der BIS der Visum-Erteilung gegenüber der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu. Das Verfahren kannst du auch für den Familiennachzug von Ehepartnern und Kindern nutzen. Voraussetzung: Die Familienangehörigen reisen voraussichtlich innerhalb von 6 Monaten nach der Fachkraft ein.
Wichtig: Das Verfahren gilt nur für Einreisen aus dem Ausland. Wenn sich die Fachkraft bereits in Deutschland aufhält, kannst du es nicht nutzen. Außerdem ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren freiwillig. Das reguläre Visumverfahren steht der Fachkraft und ihren Familienangehörigen weiterhin offen.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du bist Arbeitgeber und möchtest eine ausländische Fachkraft mit qualifizierter Berufsausbildung oder Hochschulabschluss einstellen
- Die Fachkraft hat eine inländische qualifizierte Berufsausbildung, eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation oder einen anerkannten bzw. vergleichbaren Hochschulabschluss
- Es liegt bereits ein Arbeitsvertrag oder mindestens ein Entwurf vor
Weitere Voraussetzungen
- Deine Betriebsstätte muss in Berlin sein. Wo die Fachkraft ihren Wohnsitz nimmt, spielt keine Rolle.
- Die Fachkraft befindet sich noch im Ausland und hat noch kein Visum beantragt. Das gilt auch für nachziehende Ehepartner und Kinder.
- In manchen Fällen brauchen die Fachkraft und der Ehepartner Deutschkenntnisse. Du wirst dazu individuell beraten.
- Für die Fachkraft und ihre Familienangehörigen müssen gültige Pässe vorliegen.
- Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Versicherung achten.
- Die Fachkraft muss dir als Arbeitgeber eine Vollmacht für das Verfahren ausstellen. Familienangehörige müssen das ebenfalls tun, wenn sie das Verfahren nutzen wollen.
- Du oder dein Dienstleister müsst im BIS des Landesamtes für Einwanderung als Kunde registriert sein.
- Vor dem Start des Verfahrens schließt du mit dem BIS eine schriftliche Vereinbarung ab. Sie beschreibt die Abläufe, Fristen, Nachweise und Bevollmächtigungen.
So beantragst du es
Registriere dich oder deinen Dienstleister als Kunde beim Business Immigration Service (BIS) des Landesamtes für Einwanderung Berlin
Schließe eine schriftliche Vereinbarung mit dem BIS ab — sie regelt die Abläufe, Fristen und einzureichenden Nachweise
Stelle alle nötigen Dokumente zusammen: Pass-Kopien, Ausbildungsnachweise, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Vollmachten und Stellenbeschreibung
Reiche die Unterlagen beim BIS ein — der BIS koordiniert die Anerkennung der Qualifikationen und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Warte auf den Abschluss der Prüfungen — dank gesetzlich kürzerer Fristen geht das schneller als im regulären Verfahren
Geschafft! Nach positiver Prüfung stimmt der BIS der Visum-Erteilung zu und die Fachkraft kann ihren Termin bei der deutschen Auslandsvertretung vereinbaren
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Gut zu wissen
Du kannst ein Visum für ein ganzes Jahr bekommen. So kannst du sofort nach der Einreise mit der Arbeit beginnen. Die Aufenthaltserlaubnis beantragst du dann rechtzeitig über den BIS.
die Visa, die nach Vorabzustimmung im beschleunigten Verfahren im Rahmen der Möglichkeiten des Art. 18 Abs. 1 SDÜ für ein Jahr ausgestellt werden, so dass die Beschäftigung unmittelbar nach Einreise aufgenommen werden kann
VAB A.81a, S. 585-589
Die Anerkennungsstelle muss in 2 Monaten entscheiden. Die Bundesagentur für Arbeit hat nur 1 Woche. Die Botschaft gibt dir innerhalb von 3 Wochen einen Termin.
verbindliche Bearbeitungsfristen festgelegt sind, so für die Ausländerbehörde (Absatz 3 Nummern 3 und 6), für die für berufliche Anerkennung zuständigen Stellen (z. B. § 14a Abs. 3 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – Entscheidung 2 Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen), für die Bundesagentur für Arbeit (§ 36 Absatz 2 Satz 2 BeschV) und für die Auslandsvertretungen (§ 31a AufenthV -Terminvergabe innerhalb von 3 Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung die Bescheidung drei Wochen nach Stellung des vollständigen Visumsantrags)
VAB A.81a, S. 585-589
Deine Familie kann das beschleunigte Verfahren auch nutzen. Der zeitliche Zusammenhang gilt in den ersten 6 Monaten nach deiner Einreise. Auf nötige Sprachkenntnisse muss der BIS deinen Arbeitgeber hinweisen.
Ein zeitlicher Zusammenhang im Sinne der Vorschrift besteht immer in den ersten sechs Monaten gerechnet ab Einreise der Fachkraft
VAB A.81a, S. 585-589
Kontakt & Zuständigkeit
Business Immigration Service
Business Immigration
Business Immigration Service für Fach- und Führungskräfte, beschleunigtes Fachkräfteverfahren
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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Zwischen Einleitung des Verfahrens und Erteilung des Einreise-Visums liegen mindestens 15 Wochen: ca. 8 Wochen für die Anerkennung der Qualifikation, ca. 1 Woche für die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, ca. 6 Wochen für den Termin bei der Auslandsvertretung und die Visumerteilung.