Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen
Neuer Pass, alte Blaue Karte EU? Lass deinen Aufenthaltstitel einfach übertragen und bleib rechtlich auf der sicheren Seite.
Auf einen Blick
Was machst du, wenn du einen neuen Pass hast und eine Blaue Karte EU?
Du hast eine Blaue Karte EU und einen neuen Pass bekommen? Dann musst du deinen Aufenthaltstitel übertragen lassen. Die Plastikkarte der Blauen Karte EU verweist auf deinen alten Pass. Deshalb ist sie nicht mehr gültig. Dein Aufenthaltstitel Blaue Karte EU selbst bleibt aber weiter gültig.
Die Übertragung ist nur mit Termin möglich. Du kannst in jedem Berliner Bürgeramt einen Termin buchen. Dein Hauptwohnsitz muss in Berlin sein. Du musst persönlich erscheinen.
Für das Bürgeramt gelten besondere Bedingungen. Du brauchst deinen alten Pass mit der gültigen Blauen Karte EU. Die Blaue Karte EU muss vom Landesamt für Einwanderung Berlin oder zuletzt von einem Berliner Bürgeramt ausgestellt worden sein. Dein alter Pass muss vollständig vorhanden sein. Zwischen Ablauf des alten Passes und Ausstellung des neuen Passes dürfen nicht mehr als 12 Monate liegen. Außerdem darfst du Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen haben. Liegt eine dieser Bedingungen nicht vor, ist das Landesamt für Einwanderung zuständig.
Hinweis: Ist deine Blaue Karte EU noch maximal 6 Monate gültig, ist eine Übertragung nicht sinnvoll. Komm dann direkt zur Verlängerung ins Landesamt für Einwanderung. Das spart dir Gebühren und Zeit.
Hinweis: Du möchtest ins Ausland reisen und bekommst kurzfristig keinen Termin? Das ist kein Problem, solange deine Blaue Karte EU noch gültig ist. Nimm deinen alten und deinen neuen Pass sowie die Blaue Karte EU mit. Die Wiedereinreise nach Deutschland ist dann möglich. Informiere dich aber vorher über die Einreisebedingungen des Reiselandes, zum Beispiel bei der dortigen Botschaft.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du kannst die Übertragung im Bürgeramt vornehmen lassen, wenn du deinen alten Pass mit der gültigen Blauen Karte EU noch hast, der Pass vollständig ist, die Blaue Karte EU durch das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen wurde, zwischen Ablauf des alten Passes und Ausstellung des neuen Passes nicht mehr als 12 Monate liegen und du Deutschland nicht länger als 12 Monate am Stück verlassen hattest.
- Du musst die Übertragung beim Landesamt für Einwanderung beantragen, wenn eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist – zum Beispiel weil dein alter Pass nicht mehr vorhanden ist oder die Blaue Karte EU nicht durch das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt wurde.
Weitere Voraussetzungen
- Du musst deinen Hauptwohnsitz in Berlin haben und persönlich mit einem Termin erscheinen.
So beantragst du es
Prüfe, ob du ins Bürgeramt oder zum Landesamt für Einwanderung musst — das hängt davon ab, ob du alle Voraussetzungen erfüllst
Vereinbare einen Termin in einem Berliner Bürgeramt (oder beim Landesamt für Einwanderung, falls du die Voraussetzungen fürs Bürgeramt nicht erfüllst)
Bereite alle Dokumente vor: neuen Pass, alten Pass mit Blauer Karte EU und Zusatzblatt sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto — bei gestohlenem alten Pass zusätzlich die Anzeige bei der Polizei
Erscheine persönlich zum Termin und bringe alle Unterlagen mit
Geschafft! Deine Blaue Karte EU wird auf deinen neuen Pass übertragen und ist wieder gültig
Seit dem 01.05.2025 werden nur noch digitale Fotos akzeptiert. Mehr erfahren
Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen
- Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen – Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr22,80 EUR
- Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen – Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr37,00 EUR
- Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort6,00 EUR
Gut zu wissen
Du darfst deinen Arbeitgeber wechseln, ohne eine Erlaubnis zu brauchen. Du musst den Wechsel aber der Ausländerbehörde mitteilen. Eine Genehmigung ist dafür nicht nötig.
Der Arbeitsplatzwechsel eines Inhabers einer Blauen Karte EU ist mitteilungs-, aber nicht erlaubnispflichtig.
VAB A.18i/A.18g/A.19f/A.18c/A.18h, S. 196-238
Wird die Gehaltsgrenze angehoben, bleibt deine bestehende Blaue Karte EU gültig. Die neue Grenze gilt erst bei einer Verlängerung. Deine aktuelle Beschäftigung ist also nicht betroffen.
Eine Anhebung der Gehaltsgrenzen nach § 18g Abs. 7 zu Beginn eines Jahres hat keine Auswirkungen auf den Bestand einer bereits erteilten Blauen Karte EU.
VAB A.18i/A.18g/A.19f/A.18c/A.18h, S. 196-238
Als Inhaber einer Blauen Karte EU kannst du bei kürzeren Fristen eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Du bist gegenüber anderen Fachkräften privilegiert. Auf deinem eAT wird das vermerkt.
Inhaber einer Blauen Karte EU können bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gegenüber anderen Fachkräften oder Forschern hinsichtlich bestimmter Fristen noch weiter privilegiert sein.
VAB A.18i/A.18g/A.19f/A.18c/A.18h, S. 196-238
Kontakt & Zuständigkeit
Zuständige Stelle finden
Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
Wartezeit melden
Hilf der Community, indem du deine Erfahrung mit Wartezeiten teilst.
Kommentare
Bewertungen und Erfahrungsberichte aus der Community.
Stimmt etwas nicht? Hilf uns, diese Seite zu verbessern.
Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Blaue Karte EU als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.