Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
Erfahre, wie du als Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltskarte bekommst.
Auf einen Blick
Wie bekommst du eine Daueraufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers?
Du bist mit einem EU- oder EWR-Bürger verwandt und lebst seit mindestens 5 Jahren zusammen in Deutschland? Dann hast du ein Recht auf eine Daueraufenthaltskarte. Die Behörde muss sie dir ausstellen.
Voraussetzung ist, dass dein Familienangehöriger in diesen 5 Jahren durchgehend ein Freizügigkeitsrecht ausgeübt hat. Das bedeutet zum Beispiel als Arbeitnehmer, Selbständiger oder mit ausreichenden eigenen Existenzmitteln. Ein rechtmäßiger Aufenthalt allein genügt nicht.
Die Daueraufenthaltskarte gilt nur, wenn du selbst kein EU- oder EWR-Bürger bist. Dein Familienangehöriger muss die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates (außer Deutschland) oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen besitzen.
Hinweis: Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Daueraufenthaltskarte. Stattdessen können sie eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz beantragen.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du bist selbst kein EU- oder EWR-Bürger und lebst seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen zusammen mit einem freizügigkeitsberechtigten EU- oder EWR-Bürger (außer Deutschland) in Deutschland
- Dein Familienangehöriger muss in diesen 5 Jahren durchgehend ein Freizügigkeitsrecht ausgeübt haben (z.B. als Arbeitnehmer, Selbständiger oder mit eigenen Existenzmitteln). Ein rechtmäßiger Aufenthalt allein genügt nicht.
Weitere Voraussetzungen
- Du brauchst deinen Hauptwohnsitz in Berlin. Die Antragstellung ist nur persönlich mit Termin möglich.
- Hinweis: Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Daueraufenthaltskarte, sondern können eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz beantragen.
So beantragst du es
Vereinbare einen Termin beim Landesamt für Einwanderung über das Kontaktformular des zuständigen Referats E 6
Stelle alle nötigen Dokumente zusammen: Pass, Aufenthaltskarte, biometrisches Passfoto, Nachweise zum Freizügigkeitsrecht der letzten 5 Jahre und Nachweis über deinen Hauptwohnsitz
Fülle das Formular Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte aus
Gehe persönlich zum Termin und bringe alle Unterlagen mit
Geschafft! Du hast ein Recht auf die Daueraufenthaltskarte, wenn du die Voraussetzungen erfüllst
Seit dem 01.05.2025 werden nur noch digitale Fotos akzeptiert. Mehr erfahren
Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr22,80 EUR
- Digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal vor Ort (zusätzlich)6,00 EUR
Gut zu wissen
Mit dem Daueraufenthaltsrecht darfst du frei ein- und ausreisen. Du darfst auch Sozialleistungen beziehen. Das schadet deinem Aufenthaltsstatus nicht.
Unabhängig von den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 können daueraufenthaltsberechtigte Unionsbürger und Drittstaatsangehörige sodann ein- und ausreisen oder sich hier niederlassen. Die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln ist gänzlich unschädlich.
VAB C.4a, S. 763-765
Die Behörde MUSS dir die Daueraufenthaltskarte innerhalb von 6 Monaten ausstellen. Das ist eine feste Frist. Du hast ein Recht darauf.
Familienangehörigen aus Drittstaaten wird auf Antrag innerhalb einer Frist von 6 Monaten eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.
VAB C.4a, S. 763-765
Du darfst bis zu 6 Monate pro Jahr im Ausland sein. Das unterbricht deinen ständigen Aufenthalt nicht. Die Frist zählt ab dem Tag der Ausreise.
Abwesenheiten von bis zu insgesamt 6 Monaten pro Jahr gerechnet ab der Ausreise unterbrechen nicht den ständigen rechtmäßigen Aufenthalt
VAB C.4a, S. 763-765
Kontakt & Zuständigkeit
Zuständige Stelle finden
Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
Wartezeit melden
Hilf der Community, indem du deine Erfahrung mit Wartezeiten teilst.
Kommentare
Bewertungen und Erfahrungsberichte aus der Community.
Stimmt etwas nicht? Hilf uns, diese Seite zu verbessern.
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Daueraufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.