eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen beantragen
Als EU/EWR-Bürger kannst du mit der eID-Karte deine Identität sicher online nachweisen und Behördengänge digital erledigen.
Auf einen Blick
Wie beweist du deine Identität online als EU/EWR-Bürger in Deutschland?
Du bist Bürgerin oder Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)? Dann kannst du die eID-Karte beantragen. Der EWR umfasst neben der EU auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Mit der eID-Karte weist du deine Identität sicher online nach. Du kannst damit Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.
Die eID-Karte gilt 10 Jahre. Sie bietet dir dieselben Möglichkeiten wie der deutsche Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Du entscheidest jedes Mal selbst, ob und wem du deine persönlichen Daten digital übermittelst.
Wichtig: Die eID-Karte ist kein Ausweispapier und kein Reisedokument. Du darfst auf keinen Fall mehr als eine gültige eID-Karte auf deinen Namen besitzen. Das gilt auch, wenn du mehrere europäische Staatsangehörigkeiten hast. Außerdem darfst du nicht gleichzeitig Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116 Absatz 1) sein.
Du kannst die eID-Karte beantragen, egal ob du in Deutschland lebst oder nicht. Du musst aber mindestens 16 Jahre alt sein. Den Antrag stellst du nur persönlich vor Ort. In Berlin musst du hier gemeldet sein. Bist du nicht meldepflichtig und wohnst in Berlin oder im Ausland, kannst du den Antrag trotzdem stellen.
Nach der Antragstellung bekommst du einen PIN-Brief. Er enthält eine Transport-Geheimnummer (PIN). Mit dieser Transport-PIN setzt du dann eine eigene sechsstellige PIN. Erst dann funktioniert die Online-Ausweisfunktion. Der Brief enthält außerdem eine Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort, um die Online-Ausweisfunktion zu sperren.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du bist Bürgerin oder Bürger der EU oder des EWR, bist mindestens 16 Jahre alt und bist keine Deutsche oder kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116 Absatz 1).
Weitere Voraussetzungen
- Du musst in Berlin gemeldet sein – außer du bist nicht meldepflichtig und wohnst in Berlin oder im Ausland (zum Beispiel als Tourist oder Touristin).
- Du musst den Antrag persönlich vor Ort stellen.
So beantragst du es
Prüfe, ob du die Voraussetzungen erfüllst: Du bist mindestens 16 Jahre alt, Bürgerin oder Bürger der EU oder des EWR und keine Deutsche oder kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116 Absatz 1)
Stelle alle nötigen Dokumente zusammen: ein gültiges Identitätsdokument deines Heimatstaates (zum Beispiel Pass oder nationale Identitätskarte) und — falls du keinen Wohnsitz in Deutschland hast — einen Nachweis deines Wohnsitzes in deinem Heimatstaat
Vereinbare einen Termin bei der zuständigen Behörde in Berlin und gehe persönlich hin — du kannst den Antrag nur vor Ort stellen
Stelle deinen Antrag auf die eID-Karte und bringe alle Dokumente mit
Warte auf deinen PIN-Brief: Er enthält eine Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort
Geschafft! Setze mit der Transport-PIN deine eigene sechsstellige PIN — erst dann ist deine Online-Ausweisfunktion aktiv und du kannst Behördengänge und Geschäftliches sicher digital erledigen
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Kontakt & Zuständigkeit
Zuständige Stelle finden
Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
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etwa 3 bis 4 Wochen Im Einzelfall kann die Herstellung der eiD Karte deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.