elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl
Erfahre, was du bei Verlust oder Diebstahl deines elektronischen Aufenthaltstitels sofort tun musst.
Auf einen Blick
Was tust du, wenn dein elektronischer Aufenthaltstitel gestohlen wurde oder verloren gegangen ist?
Dein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen? Dann musst du sofort handeln. Du bist verpflichtet, den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen und deine Ausländerbehörde zu informieren.
Wenn die Online-Ausweisfunktion in deinem eAT aktiviert war, musst du diese sperren lassen. Rufe dafür die Sperr-Hotline 116 116 an. Du brauchst dein Sperrkennwort. Hast du das Sperrkennwort nicht mehr, musst du persönlich zur Ausländerbehörde gehen.
Wichtig: Ist dein eAT wieder aufgetaucht, kann die Sperrung nur persönlich in der Ausländerbehörde aufgehoben werden. Das geht aber nur, wenn noch kein neuer eAT bestellt wurde.
Hast du nur das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren, musst du weder die Polizei noch die Ausländerbehörde informieren. Die Neuausstellung des Zusatzblatts erfolgt durch das Landesamt für Einwanderung.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Dein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen.
So beantragst du es
Zeige einen Diebstahl bei der Polizei an
Informiere deine Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) über den Diebstahl oder Verlust per E-Mail, Telefon, schriftlich oder persönlich
Sperre die Online-Ausweisfunktion, falls diese aktiviert war: Rufe die Sperr-Hotline 116 116 an und gib dein Sperrkennwort an
Informiere die Ausländerbehörde über die Sperrung
Buche einen Termin für einen Übertrag, um deinen eAT neu ausstellen zu lassen
Entsperrung der Online-Ausweisfunktion für Erwachsene
- Entsperrung der Online-Ausweisfunktion für Minderjährige3,00 EUR
Gut zu wissen
Du kannst eine Fiktionsbescheinigung beantragen, solange dein neuer eAT hergestellt wird. Sie gilt für den Zeitraum von der Bestellung bis zur Aushändigung. So bist du auch ohne eAT abgesichert.
Nur wenn ein eAT bestellt wird, kann gem. § 81 Abs. 5 AufenthG i.V.m. § 11 Abs. 4 auf Antrag für den Zeitraum von der Bestellung bis zur eAT-Aushändigung eine Fiktionsbescheinigung mit dem angekreuzten Feld „Der Inhaber/ die Inhaberin hat die Dokumentation eines Aufenthaltsrechts nach dem FreizügG/EU oder dem Abkommen EU-Schweiz beantragt, das hiermit vorläufig bescheinigt wird." ausgestellt werden.
VAB C.5, S. 766-769
Deine Aufenthaltskarte oder dein eAT ist kein Aufenthaltstitel. Sie dokumentiert nur dein bestehendes Aufenthaltsrecht. Auch ohne das Dokument bleibt dein Aufenthaltsrecht bestehen.
Die Aufenthaltskarte, die Daueraufenthaltskarte und die Bescheinigung des Daueraufenthalts sind keine Aufenthaltstitel im Sinne des § 4 Abs. 1 AufenthG. Durch ihren rein deklaratorischen Charakter ist ihr Besitz für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung.
VAB C.5, S. 766-769
Dein eAT ist kein Identitätsdokument. Er ist nur zusammen mit deinem gültigen Pass oder Personalausweis gültig. Trage deshalb immer beides bei dir.
Da sie keine Identitätsdokumente darstellen, sind sie nur zusammen mit dem eingetragenen Nationalpass oder Personalausweis gültig.
VAB C.5, S. 766-769
Kontakt & Zuständigkeit
Standort Keplerstraße
Fachkräfte/Studium
Blaue Karte EU, Fachkräfte, Studierende, Wissenschaftler, Lehrkräfte, Schulbesuch, Aus-/Weiterbildung (Buchstaben A-D)
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elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl
Die Sperre wird sofort eingerichtet, wenn Sie unter der Sperr-Hotline anrufen oder zur Ausländerbehörde kommen.