Integrationsbeauftragte - Rechtsberatung im Migrationsrecht
Kostenlose und vertrauliche Rechtsberatung zu Aufenthalt, Asyl und Migration – auf Wunsch in deiner Sprache.
Auf einen Blick
Wo bekommst du kostenlose Rechtsberatung zu Aufenthalt und Migration?
Du hast Fragen zu deinem Aufenthalt in Deutschland? Das Willkommenszentrum des Berliner Senats berät dich kostenlos. Es ist die offizielle Beratungsstelle der Beauftragten für Integration und Migration.
Du kannst dich zu vielen Themen beraten lassen. Dazu gehören Einreise und Aufenthalt sowie das Asylrecht. Außerdem bekommst du Hilfe bei Fragen zur Arbeit und Ausbildung. Das Team berät dich auch zu sozialen Leistungen und zur Einbürgerung. Droht dir eine Abschiebung, kannst du ebenfalls Unterstützung bekommen.
Das Beratungsteam spricht mehrere Sprachen. Es gibt auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher. So kannst du deine Fragen in deiner Sprache stellen.
Du hast keinen legalen Aufenthaltsstatus? Auch dann darfst du die Beratung nutzen. Alle Gespräche sind vertraulich. Die Beratenden unterliegen der Schweigepflicht.
In besonderen Fällen kann das Team noch mehr tun. Droht dir die Beendigung deines Aufenthalts, kann es ein Verfahren über die Berliner Härtefallkommission einleiten. Ziel ist dann die Sicherung deines Aufenthalts.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Jeder kann diese Beratung nutzen. Es gibt keine Voraussetzungen.
So beantragst du es
Wende dich an das Willkommenszentrum des Berliner Senats und vereinbare eine Beratung
Bereite deine Fragen vor — zum Beispiel zu Aufenthalt, Asyl, Arbeit, Ausbildung, sozialen Leistungen, Einbürgerung oder drohender Abschiebung
Gehe zur Beratung — du brauchst keine Dokumente mitbringen und keine Voraussetzungen erfüllen
Stelle deine Fragen — auf Wunsch auch in deiner Sprache, mit Hilfe von Dolmetscherinnen und Dolmetschern
Fertig! Du erhältst kostenlose, vertrauliche Beratung — auch ohne legalen Aufenthaltsstatus. In besonderen Fällen kann das Team ein Verfahren über die Berliner Härtefallkommission einleiten, um deinen Aufenthalt zu sichern
Gut zu wissen
Über die Härtefallkommission kannst du eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die Behörde kann dabei von den normalen Voraussetzungen abweichen. Auch bestehende Erteilungsverbote können überwunden werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a kann einem Ausländer auch abweichend von den im AufenthG vorgesehenen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen sowie abweichend von den §§ 10 und 11 erteilt werden.
(keine VAB-Zuordnung)
Solange die Härtefallkommission deinen Fall behandelt, darfst du nicht abgeschoben werden. Du bekommst für diese Zeit eine Duldung. Die Duldung gilt in der Regel für zwölf Monate.
Eine Rückführung bleibt während der Befassung des Falls durch die Härtefallkommission ausgeschlossen.
(keine VAB-Zuordnung)
Kontakt & Zuständigkeit
Standort Keplerstraße
Fachkräfte/Studium
Blaue Karte EU, Fachkräfte, Studierende, Wissenschaftler, Lehrkräfte, Schulbesuch, Aus-/Weiterbildung (Buchstaben A-D)
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