Niederlassungserlaubnis (allgemein) beantragen
Erfahre, wie du nach 5 Jahren Aufenthalt deine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen kannst.
Auf einen Blick
Wie bekommst du eine unbefristete Niederlassungserlaubnis?
Du lebst seit mindestens 5 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland? Dann hast du ein Recht auf die Niederlassungserlaubnis. Die Behörde muss sie dir erteilen, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Das bedeutet: Sie läuft nicht ab. Damit darfst du jede Art von Erwerbstätigkeit ausüben.
Für bestimmte Personengruppen gelten andere Voraussetzungen. Dazu gehören Fachkräfte mit Aufenthaltserlaubnis, Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Familienangehörige von Deutschen und Kinder ab 16 Jahren.
Den Antrag kannst du nur online stellen. Nutze vorher den Quick-Check. So prüfst du, ob dein Antrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du bist mindestens 18 Jahre alt und besitzt seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung, Beschäftigung, Selbständigkeit oder humanitäre Gründe (nicht nur vorübergehend)
- Ehegatten oder Lebenspartner von Inhabern einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (§ 18c AufenthG) brauchen nur 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis, wenn sie seit 3 Jahren in ehelicher Lebensgemeinschaft leben und mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten
Weitere Voraussetzungen
- Dein Lebensunterhalt muss gesichert sein -- du darfst kein Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder Anspruch darauf haben. Bei dauerhafter Krankheit kann davon abgesehen werden (fachärztliches Attest nötig).
- Du brauchst eine deutsche Krankenversicherung (gesetzlich oder vergleichbare private), mindestens 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Du brauchst ausreichenden Wohnraum und einen Hauptwohnsitz in Berlin. Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegen.
- Zeiten mit nationalem Visum, Blauer Karte EU oder Fiktionsbescheinigung werden auf die 5 Jahre angerechnet. Studium und Ausbildung werden zur Hälfte angerechnet. Bei einer Aufenthaltserlaubnis nur zum Studium oder zur Ausbildung kann in der Regel keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
So beantragst du es
Prüfe mit dem Quick-Check, ob du die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllst
Stelle alle nötigen Dokumente zusammen: Passkopien, Kopie deines Aufenthaltstitels, Nachweise zum Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Wohnraum, Sprachkenntnisse B1 und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Stelle den Online-Antrag und bezahle die Bearbeitungsgebühr
Speichere die Bestätigung deines Antrags als PDF ab -- damit bleibt dein aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus gültig
Warte auf die Prüfung durch das Landesamt für Einwanderung und reiche bei Bedarf weitere Unterlagen nach
Gehe zum Termin zur Vorsprache und bringe alle Unterlagen im Original mit
Geschafft! Die Behörde muss dir die Niederlassungserlaubnis erteilen, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst
Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)56,50 EUR
- Türkische Staatsangehörige bis 24 Jahre: Bearbeitungsgebühr11,40 EUR
- Türkische Staatsangehörige bis 24 Jahre: Erteilungsgebühr11,40 EUR
- Türkische Staatsangehörige ab 24 Jahre: Bearbeitungsgebühr18,50 EUR
- Türkische Staatsangehörige ab 24 Jahre: Erteilungsgebühr18,50 EUR
Gut zu wissen
Deine Niederlassungserlaubnis darf fast keine Auflagen enthalten. Die einzige erlaubte Nebenbestimmung ist eine Wohnsitzbeschränkung nach § 23 Abs. 2. Andere Einschränkungen sind nicht zulässig.
Die Niederlassungserlaubnis kann nur in den durch das AufenthG zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Der einzige Fall, in dem dies zugelassen ist, ist die Wohnsitzbeschränkung gemäß § 23 Abs. 2.
VAB A.9, S. 90-99
Dein Ehepartner kann die Rentenversicherung für euch beide erfüllen. Es reicht, wenn einer von euch 60 Pflichtbeiträge geleistet hat. Das gilt auch für die Beschäftigungsvoraussetzung.
§ 9 Abs. 3 S. 1 enthält das sogenannte Ehegattenprivileg. Dies beinhaltet eine Besserstellung des Ehegatten für die eigenständige Altersabsicherung und die beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen.
VAB A.9, S. 90-99
Du brauchst keinen unbeschränkten Zugang zur Beschäftigung. Es reicht, wenn dein Aufenthaltstitel die Arbeit erlaubt, die du ausübst. Auch ein befristeter oder eingeschränkter Zugang erfüllt die Voraussetzung.
Die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 liegen auch vor, wenn der Zugang zur Beschäftigung befristet oder sonst wie beschränkt ist.
VAB A.9, S. 90-99
Kontakt & Zuständigkeit
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Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
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Niederlassungserlaubnis (allgemein) beantragen
Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Im Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Aushändigung des bestellten Aufenthaltstitels. Nach der Vorsprache dauert es mindestens 4 Wochen, bis die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.