Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
Sichere dir nach 3 Jahren familiärer Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen deine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Auf einen Blick
Wie bekommst du eine Niederlassungserlaubnis als Familienangehöriger eines Deutschen?
Du lebst seit mindestens 3 Jahren mit einem deutschen Ehegatten, gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, minderjährigen Kind oder Elternteil in einer familiären Lebensgemeinschaft? Dann hast du ein Recht auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Die Behörde muss sie dir erteilen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Den Antrag stellst du ausschließlich online. Nutze vorher den Quick-Check, um zu prüfen, ob dein Antrag voraussichtlich erfolgreich sein wird. Nach dem Online-Antrag erhältst du eine PDF-Bestätigung. Damit bleibt dein aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus gültig.
Das Landesamt für Einwanderung (LEA) prüft deinen Antrag und meldet sich bei dir. Wenn der Antrag positiv geprüft wurde, erhältst du einen Termin zur Vorsprache.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du besitzt seit mindestens 3 Jahren durchgehend einen Aufenthaltstitel (z. B. nationales Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) und führst seit mindestens 3 Jahren eine ununterbrochene familiäre Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Ehegatten, gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, minderjährigen Kind oder Elternteil.
Weitere Voraussetzungen
- Dein Lebensunterhalt und der deiner engen Familienangehörigen ist gesichert. Du darfst in der Regel keine Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners kann berücksichtigt werden. Ausnahme bei dauerhafter Krankheit (fachärztliches Attest).
- Du bist in Deutschland krankenversichert (gesetzlich oder vergleichbar privat). Eine ausländische Krankenversicherung reicht grundsätzlich nicht aus.
- Du hast ausreichende Deutschkenntnisse auf Niveau B 1 des GER. Hattest du vor dem 06.09.2013 bereits eine Aufenthaltserlaubnis wegen deines deutschen Familienangehörigen, genügt Niveau A 1. Ausnahme bei dauerhafter Krankheit (fachärztliches Attest).
- Es darf kein Ausweisungsinteresse bestehen. Schon Geldstrafen können die Erteilung hindern. Dein Hauptwohnsitz ist in Berlin.
So beantragst du es
Nutze den Quick-Check, um zu prüfen, ob du die Voraussetzungen erfüllst
Stelle den Online-Antrag und lade alle erforderlichen Dokumente hoch
Bezahle die Bearbeitungsgebühr per Kreditkarte oder PayPal und speichere die PDF-Bestätigung
Warte auf die Prüfung durch das Landesamt für Einwanderung (LEA). Das LEA meldet sich bei dir und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.
Gehe zum Termin und bringe alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen im Original mit
Geschafft! Die Behörde muss dir die Niederlassungserlaubnis erteilen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst
Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)56,50 EUR
Gut zu wissen
Für die Dreijahresfrist zählt jede Aufenthaltserlaubnis. Die Rechtsgrundlage deines bisherigen Aufenthaltstitels ist egal. Auch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 wird angerechnet.
Die Rechtsgrundlage für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ebenso wenig von Belang wie der ursprüngliche Aufenthaltszweck.
VAB A.28, S. 365-372
Anders als bei der normalen Niederlassungserlaubnis nach § 9 musst du keine Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Du brauchst nur ausreichende Deutschkenntnisse auf B1-Niveau.
Aus dem Umstand, dass sich § 9 Abs. 2 S. 2 bis 5 sowohl auf das Erfordernis ausreichender Deutschkenntnisse nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 als auch auf das Erfordernis von Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 bezieht, folgt ausweislich der Gesetzesbegründung nicht, dass im Rahmen von § 28 Abs. 2 auch Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachzuweisen wären.
VAB A.28, S. 365-372
Hattest du ein nationales Visum zum Familiennachzug? Dann wird diese Zeit auf die Dreijahresfrist angerechnet. Voraussetzung ist, dass du dich in dieser Zeit in Deutschland aufgehalten hast.
Die Zeit des Besitzes eines nationalen Visums zum Familiennachzug ist nach § 6 Absatz 3 Satz 3 dagegen anzurechnen, soweit sich der Inhaber währenddessen im Bundesgebiet aufgehalten hat.
VAB A.28, S. 365-372
Kontakt & Zuständigkeit
Zuständige Stelle finden
Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Im Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Aushändigung des bestellten Aufenthaltstitels. Nach der Vorsprache dauert es mindestens 4 Wochen, bis die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.