Schengen - Visum - Verlängerung
Verlängere dein Schengen-Visum in Ausnahmefällen und bleibe länger in Deutschland.
Auf einen Blick
Kannst du dein Schengen-Visum verlängern?
Du hast ein Schengen-Visum (Kategorie C) und möchtest länger bleiben? Ein Schengen-Visum erlaubt dir einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Es gilt in allen Schengen-Staaten. Du kannst damit zum Beispiel Urlaub machen, Verwandte besuchen, Geschäfte erledigen oder dich ärztlich behandeln lassen.
Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Du kannst sie bekommen, wenn sich nach deiner Einreise neue wichtige Gründe ergeben haben. Du kannst sie auch bekommen, wenn du verspätet eingereist bist und dein Visum deshalb nicht voll genutzt hast. Die Behörde entscheidet im Einzelfall.
Es gibt drei Arten von Ausnahmegründen. Höhere Gewalt bedeutet zum Beispiel, dass du wegen Streik oder Wetter nicht reisen konntest. Humanitäre Gründe sind zum Beispiel eine dringende ärztliche Behandlung oder eine plötzliche Erkrankung eines nahen Familienangehörigen. Schwerwiegende persönliche Gründe sind zum Beispiel dringende berufliche oder geschäftliche Gründe, die du vor der Einreise nicht vorhersehen konntest.
Außerdem musst du deinen Lebensunterhalt für die Zeit der Verlängerung sichern können.
Wichtig: Ein bereits abgelaufenes Visum kannst du nicht mehr verlängern. Für einen Termin schreibe bitte über das Kontaktformular an das Referat B 5. Du erhältst dann so schnell wie möglich einen Terminvorschlag.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du kannst eine Verlängerung beantragen, wenn höhere Gewalt vorliegt – zum Beispiel kein Flugverkehr wegen Wetter oder Streik.
- Du kannst eine Verlängerung beantragen, wenn humanitäre Gründe vorliegen – zum Beispiel eine dringende ärztliche Behandlung, deine eigene Reiseunfähigkeit oder eine plötzliche schwere Erkrankung eines nahen Familienmitglieds.
- Du kannst eine Verlängerung beantragen, wenn schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen – zum Beispiel dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die du vor der Einreise nicht vorhersehen konntest.
- Du kannst eine Verlängerung beantragen, wenn du dein Visum nicht vollständig genutzt hast, weil du verspätet nach Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat eingereist bist.
Weitere Voraussetzungen
- Dein Lebensunterhalt muss für den gesamten Verlängerungszeitraum gesichert sein.
- Du brauchst einen Termin: Schreib dem Referat B 5 über das Kontaktformular. Du bekommst dann schnell einen Terminvorschlag.
So beantragst du es
Schreibe dem Referat B 5 über das Kontaktformular und bitte um einen Termin
Sammle alle nötigen Dokumente: ausgefülltes Antragsformular, Pass mit gültigem Visum, Nachweis für deinen gesicherten Lebensunterhalt und eine Reise-Krankenversicherung für den Verlängerungszeitraum
Füge je nach deiner Situation weitere Unterlagen hinzu: bei geschäftlichen Gründen einen Nachweis des öffentlichen Interesses, bei Vertretung durch eine andere Person eine Vollmacht mit deren Ausweis
Gehe persönlich zum Termin und bringe alle Unterlagen mit
Stelle deinen Antrag auf Verlängerung des Schengen-Visums — denke daran: das Visum darf beim Termin noch nicht abgelaufen sein
Geschafft! Die Behörde entscheidet im Einzelfall über deine Verlängerung
Verlängerung wegen schwerwiegender persönlicher Gründe oder verspäteter Einreise
- Zweite Verlängerung für Erwachsene60,00 EUR
- Zweite Verlängerung für Minderjährige30,00 EUR
Befreiungen
- Verlängerung wegen höherer Gewalt
- Verlängerung aus humanitären Gründen
Gut zu wissen
Während der Verlängerung deines Schengen-Visums darfst du nicht arbeiten. Die Behörde schließt die Erwerbstätigkeit durch eine Auflage aus. Nur wenn dein Visum bereits eine Arbeitserlaubnis enthielt, gilt etwas anderes.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist durch Auflage auszuschließen, sofern die Auslandsvertretung die Auflage nicht bereits verfügt hatte, vgl.§ 6 Abs. 2a.
VAB A.6, S. 71-79
Dein Schengen-Visum kann als nationales D-Visum auf bis zu 6 Monate verlängert werden. Es gilt dann nur für Deutschland. In andere Schengen-Staaten darfst du damit nicht reisen.
§ 6 Abs. 2 sieht über die Möglichkeit des Visakodex hinausgehend eine Verlängerung des Visums auf insgesamt bis zu 6 Monate vor, sofern die Voraussetzungen des Art. 33 Visakodex vorliegen. Das Schengen-Visum wird dann als nationales Visum - Kategorie D - verlängert.
VAB A.6, S. 71-79
Hast du ein Mehrfachvisum? Es bleibt gültig, auch wenn dein Aufenthalt verlängert wird. Beachte aber: Eine Wiedereinreise ist erst 180 Tage nach deiner letzten Ausreise möglich.
Verfügt der Antragsteller über ein Mehrfachvisum und wird ein Aufenthalt gemäß Art. 33 Visakodex als nationales Visum verlängert oder als AE erteilt mit einer Geltungsdauer, die kürzer als die des Visums ist, behält das Mehrfachvisum weiterhin seine Gültigkeit.
VAB A.6, S. 71-79
Kontakt & Zuständigkeit
Standort Keplerstraße
Verpflichtungen/Visa
Verpflichtungserklärungen für C- und D-Visa, Verlängerung Schengen-Visa
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