Verpflichtungserklärung abgeben
Verpflichte dich, die Lebenshaltungskosten für eine einreisende Person zu übernehmen, damit diese ein Visum bekommt.
Auf einen Blick
Wie gibst du eine Verpflichtungserklärung ab?
Eine Person möchte nach Deutschland einreisen und braucht ein Visum? Kann diese Person nicht genug eigene Mittel nachweisen, kannst du als in Berlin lebende Person eine Verpflichtungserklärung abgeben. Damit verpflichtest du dich, alle Kosten für den Lebensunterhalt dieser Person zu übernehmen.
Die Verpflichtungserklärung gilt für 5 Jahre ab der Einreise. Sie umfasst alle Kosten wie Essen, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung und Medikamente. Außerdem musst du öffentliche Mittel erstatten, die zum Beispiel vom Sozialamt aufgewendet werden. Auch die Kosten einer möglichen Abschiebung nach §§ 66, 67 Aufenthaltsgesetz sind enthalten.
Du kannst eine Verpflichtungserklärung für kurzfristige Aufenthalte mit Schengen-Visa (bis zu 90 Tage) oder für langfristige Aufenthalte mit nationalen Visa (mehr als 90 Tage) abgeben.
Du musst dafür den Online-Antrag nutzen. Prüfe zuerst mit dem Quick-Check, ob du die finanziellen Voraussetzungen erfüllst. Nach dem Online-Antrag erhältst du einen Termin beim Landesamt für Einwanderung (LEA).
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du hast deinen Hauptwohnsitz in Berlin und verfügst über ausreichende finanzielle Mittel, um die Kosten des Lebensunterhalts für die einreisende Person zu übernehmen.
Weitere Voraussetzungen
- Bei einer deutschen Auslandsvertretung wurde ein Visumsantrag gestellt oder soll bald gestellt werden, und die einreisende Person kann keine ausreichenden eigenen Mittel nachweisen.
- Wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU- oder EWR-Staates hast, brauchst du einen gültigen Aufenthaltstitel. Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.
- Die Gebühr musst du vor dem Absenden des Online-Antrags per Kreditkarte oder PayPal bezahlen.
- Wenn du die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachweisen kannst, wird die Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis Bonität nicht nachgewiesen versehen. Die deutsche Auslandsvertretung erkennt sie dann nicht an.
So beantragst du es
Prüfe mit dem Quick-Check, ob du die finanziellen Voraussetzungen erfüllst
Fülle den Online-Antrag aus und lade alle erforderlichen Dokumente im PDF-, JPG- oder PNG-Format hoch (maximal 50 MB gesamt, maximal 4 MB pro Datei)
Bezahle die Bearbeitungsgebühr per Kreditkarte oder PayPal vor dem Absenden des Antrags
Speichere und drucke die PDF-Bestätigung deines Antrags aus
Warte auf deinen Termin beim Landesamt für Einwanderung (LEA) und bringe alle Unterlagen mit
Geschafft! Du erhältst deine Verpflichtungserklärung beim Termin im LEA
Verpflichtungserklärung für eine volljährige Person oder ein Ehepaar (mit oder ohne Kinder)
- Verpflichtungserklärung nur für minderjährige Personen14,50 EUR
Gut zu wissen
Du kannst eine andere Person bevollmächtigen, die Verpflichtungserklärung für dich abzugeben. Der Vollmacht sollte eine Kopie deines Ausweisdokuments beigefügt sein. So kann die Behörde deine Unterschrift vergleichen.
Auch wenn es sich bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung um eine einseitige Willenserklärung handelt, ist die Vertretung des sich Verpflichtenden durch eine andere Person grundsätzlich möglich.
VAB A.2/A.5/A.68, S. 22-558
Deine Verpflichtung kann vorzeitig enden. Das passiert, wenn die eingeladene Person einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Aufenthaltszweck bekommt. Die Verpflichtung endet aber nicht bei Titeln nach dem 5. Abschnitt des AufenthG.
Daraus folgt nach Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 07.09.2016 im Umkehrschluss, dass mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach einem anderen Kapitel und zu einem anderen Aufenthaltszweck die Verpflichtung erlischt.
VAB A.2/A.5/A.68, S. 22-558
Die Angaben zu deinen Finanzen auf dem Vordruck sind freiwillig. Die Behörde darf deine Erklärung nicht ablehnen, wenn du keine Angaben machst. Du wirst aber darauf hingewiesen, dass dies zur Versagung des Visums führen kann.
Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind freiwillig. Nimmt ein Verpflichtungsgeber den Hinweis auf die Freiwilligkeit zum Anlass, keine oder unzureichende Angaben zu machen, rechtfertigt dies nicht die Zurückweisung der Erklärung.
VAB A.2/A.5/A.68, S. 22-558
Kontakt & Zuständigkeit
Standort Keplerstraße
Verpflichtungen/Visa
Verpflichtungserklärungen für C- und D-Visa, Verlängerung Schengen-Visa
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Verpflichtungserklärung abgeben
Nach Prüfung Ihres vollständigen digitalen Antrages wird Ihnen ein Termin mitgeteilt. Dies kann zwischen drei bis sechs Wochen dauern. Die Verpflichtungserklärung wird bei der Vorsprache im Termin ausgestellt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.