AsylbLG
§ 17 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022
Dieser Text wurde in einfache Sprache (B1-Niveau) umgeschrieben. Er ersetzt nicht die amtliche Fassung des Gesetzes.
Einmalzahlung von 200 Euro
Erwachsene Leistungsberechtigte bekommen eine Einmalzahlung von 200 Euro. Diese Zahlung ist für den Monat Juli 2022.
Du bekommst die Einmalzahlung, wenn:
- du für Juli 2022 Anspruch auf Leistungen hast
- du nicht der Gruppe nach § 3a Absatz 1 Nummer 3a zugeordnet bist
Die Einmalzahlung dient als Ausgleich für Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
Erwachsene Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Leistungen haben, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, sofern sie nicht § 3a Absatz 1 Nummer 3a zuzuordnen sind.