§ 61e Qualitätsstatistik
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Qualitätsstatistik
Die Ausländerbehörden führen eine Qualitätsstatistik über die hergestellten Dokumente. Die Statistik erfasst Fehlerquoten bei der Datenerfassung und der Dokumentenherstellung. Die Ergebnisse werden dem Bundesministerium des Innern übermittelt.
Der Dokumentenhersteller erstellt eine Qualitätsstatistik. Sie enthält anonymisierte Qualitätswerte zu Lichtbildern und Fingerabdrücken, die sowohl in der Ausländerbehörde als auch beim Dokumentenhersteller ermittelt und vom Dokumentenhersteller ausgewertet werden. Der Dokumentenhersteller stellt die Ergebnisse der Auswertung dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Verfügung. Die Einzelheiten der Auswertung der Statistikdaten bestimmen sich nach den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hinsichtlich der Vorgaben zur zentralen Qualitätssicherungsstatistik.