AufenthV
Anlage D9 Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung nach § 4 Abs. 1 Nr. 6
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Anlage D9 — Bescheinigung über Wohnsitzverlegung
Die Anlage D9 beschreibt das Muster für die Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung nach § 4 Absatz 1 Nummer 6. Diese Bescheinigung wird ausgestellt, wenn du deinen Wohnsitz verlegst.
( Inhalt: nicht darstellbares Muster der Bescheinigung, Fundstelle: BGBl. I 2004, 3019 - 3020; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )