§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Dieser Text wurde in einfache Sprache (B1-Niveau) umgeschrieben. Er ersetzt nicht die amtliche Fassung des Gesetzes.
Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Dafür müssen sie zwei Bedingungen erfüllen:
- Du musst einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben.
- Du musst über ausreichende Existenzmittel (genug Geld zum Leben) verfügen.
Wenn der Unionsbürger als Student in Deutschland lebt, gilt dieses Recht nur für den Ehegatten, den Lebenspartner und die Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.
Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.