Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen verlängern
Erfahre, wie du deine humanitäre Aufenthaltserlaubnis online verlängern kannst.
Auf einen Blick
Wie verlängerst du deine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen?
Du hast eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Diese kannst du verlängern lassen. Voraussetzung ist, dass die humanitären Gründe weiterhin bestehen. Die Behörde entscheidet im Einzelfall.
Humanitäre Gründe können sein: Du wurdest im Rahmen eines Resettlement-Programms aufgenommen. Oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dich als asylberechtigt oder als Flüchtling anerkannt. Auch ein Abschiebungsverbot, ein Ausreisehindernis oder ein Härtefall zählen dazu.
Den Antrag stellst du ausschließlich online. Du kannst ihn frühestens 8 Wochen vor Ablauf deiner Aufenthaltserlaubnis stellen. Am Ende erhältst du eine Bestätigung. Damit bleibt deine aktuelle Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus gültig. Das gilt aber nicht, wenn sie am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
Wichtig für Familien: Du musst den Antrag für jede Person einzeln stellen. Dein Ehepartner und deine Kinder brauchen jeweils eigene Anträge.
Hinweis: Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine hast, kannst du diesen Antrag nicht nutzen. Informiere dich dafür auf dem Ukraine-Portal der Senatskanzlei.
Voraussetzungen
Wer ist berechtigt?
- Du hast eine gültige Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 22, § 23, § 23a, § 25, § 25a oder § 25b AufenthG und die humanitären Gründe bestehen weiterhin
- Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine hast, kannst du diesen Antrag nicht nutzen
Weitere Voraussetzungen
- Du brauchst einen gültigen Pass oder Passersatz deines Herkunftsstaates. Ausnahme: Du bist als asylberechtigt, Flüchtling oder staatenlos anerkannt — dann gilt die Passbeschaffung als unzumutbar.
- Du musst deinen Hauptwohnsitz in Berlin haben. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht. Wurde deine Aufenthaltserlaubnis von einer anderen Ausländerbehörde mit Wohnsitzauflage erteilt, kann das LEA sie nicht verlängern.
- Den Antrag kannst du frühestens 8 Wochen vor Ablauf deiner Aufenthaltserlaubnis stellen.
- Du brauchst eine aktuelle E-Mail-Adresse und die Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren (Kreditkarte oder PayPal).
So beantragst du es
Stelle den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verlängerung" und lade alle Dokumente im PDF-, JPG- oder PNG-Format hoch
Speichere dir die Antragsbestätigung als PDF ab und drucke sie nach Möglichkeit aus — sie bescheinigt, dass deine Aufenthaltserlaubnis weiter gültig bleibt
Warte auf die Prüfung durch das LEA und reiche bei Bedarf weitere angeforderte Unterlagen nach
Bezahle die Gebühren innerhalb von 14 Tagen, wenn du per E-Mail eine Zahlungsaufforderung erhältst
Gehe zum zugewiesenen Vorsprachetermin und bringe alle erforderlichen Unterlagen im Original mit
Fertig! Du erhältst deine verlängerte Aufenthaltserlaubnis, wenn die humanitären Gründe weiterhin vorliegen
Seit dem 01.05.2025 werden nur noch digitale Fotos akzeptiert. Mehr erfahren
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für Erwachsene
- Verlängerung Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige46,50 EUR
- Verlängerung für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr37,00 EUR
- Verlängerung für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr22,80 EUR
- Neuausstellung Reiseausweis für Ausländer ab 24 Jahre100,00 EUR
- Neuausstellung Reiseausweis für Ausländer ab 24 Jahre (subsidiär Schutzberechtigte/Resettlement)70,00 EUR
- Neuausstellung Reiseausweis für Ausländer bis 24 Jahre97,00 EUR
- Neuausstellung Reiseausweis für Ausländer bis 24 Jahre (subsidiär Schutzberechtigte/Resettlement)38,00 EUR
- Neuausstellung Reiseausweis für Flüchtlinge oder Staatenlose ab 24 Jahre70,00 EUR
- Neuausstellung Reiseausweis für Flüchtlinge oder Staatenlose bis 24 Jahre38,00 EUR
- Digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal6,00 EUR
Befreiungen
- Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz (gilt nur für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, nicht für Reiseausweise)
- Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 oder Abs. 4 S. 1 AufenthG
- Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG
Gut zu wissen
Deine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 gilt für mindestens ein Jahr. Wenn das Abschiebungsverbot voraussichtlich bestehen bleibt, kann sie für bis zu drei Jahre verlängert werden. Die Behörde soll davon großzügig Gebrauch machen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt, § 26 Abs. 1 Satz 2. Sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass das Abschiebungsverbot nach einem Jahr wegfällt, ist großzügig von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zu erteilen.
VAB D.51/A.104/A.25/A.29/C.6, S. 317-823
Hast du eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3, darfst du arbeiten. Die Behörde muss dir die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit erteilen. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht nötig.
Die Ausübung einer Beschäftigung ist entsprechend VAB.B.BeschV.31. generell auf der Grundlage von § 31 BeschV ohne Zustimmung der Bundesagentur zu erlauben und zu verfügen \"Erwerbstätigkeit erlaubt\".
VAB D.51/A.104/A.25/A.29/C.6, S. 317-823
Hast du eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 oder § 25 Abs. 4a, darf dein Ehepartner oder dein Kind nur aus humanitären Gründen nachziehen. Die Behörde entscheidet im Einzelfall. Die allgemeinen Familiennachzugsregeln gelten hier nicht.
Besitzt ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22, 23 Abs. 1 oder 2, 25 Abs. 3 oder 4a Satz 1, 25a Abs. 1 oder 25b Abs. 1 darf eine Aufenthaltserlaubnis an dessen Ehegatten oder die minderjährigen Kinder nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden.
VAB D.51/A.104/A.25/A.29/C.6, S. 317-823
Kontakt & Zuständigkeit
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Die zuständige Stelle hängt von deinem Nachnamen und/oder deiner Staatsangehörigkeit ab.
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Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen verlängern
Sie erhalten einen Termin zur Vorsprache nach positiver Antragsprüfung und Zahlung von eventuellen Bearbeitungsgebühren.Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4-6 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann. Das gilt auch für die Ausstellung eines Reiseausweises.