AufenthG
§ 93 AufenthG: Tasks
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Duties of the Commissioner
The Commissioner for Migration, Refugees and Integration has the following duties:
- Promote the integration of migrants and advise the Federal Government
- Promote harmonious coexistence between foreign nationals and Germans
- Counter xenophobia
- Counter unjustified unequal treatment of foreign nationals
- Help ensure that the interests of foreign nationals receive appropriate consideration
- Inform about the possibilities of naturalisation
- Ensure compliance with the freedom of movement rights of EU citizens
- Encourage integration initiatives among federal states, municipalities, and social groups
- Monitor immigration into the federal territory and the EU
- Inform the public
Die Beauftragte hat die Aufgaben,
- 1.die Integration der dauerhaft im Bundesgebiet ansässigen Migranten zu fördern und insbesondere die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung ihrer Integrationspolitik auch im Hinblick auf arbeitsmarkt- und sozialpolitische Aspekte zu unterstützen sowie für die Weiterentwicklung der Integrationspolitik auch im europäischen Rahmen Anregungen zu geben;
- 2.die Voraussetzungen für ein möglichst spannungsfreies Zusammenleben zwischen Ausländern und Deutschen sowie unterschiedlichen Gruppen von Ausländern weiterzuentwickeln, Verständnis füreinander zu fördern und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken;
- 3.nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, soweit sie Ausländer betreffen, entgegenzuwirken;
- 4.den Belangen der im Bundesgebiet befindlichen Ausländer zu einer angemessenen Berücksichtigung zu verhelfen;
- 5.über die gesetzlichen Möglichkeiten der Einbürgerung zu informieren;
- 6.auf die Wahrung der Freizügigkeitsrechte der im Bundesgebiet lebenden Unionsbürger zu achten und zu deren weiterer Ausgestaltung Vorschläge zu machen;
- 7.Initiativen zur Integration der dauerhaft im Bundesgebiet ansässigen Migranten auch bei den Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften sowie bei den gesellschaftlichen Gruppen anzuregen und zu unterstützen;
- 8.die Zuwanderung ins Bundesgebiet und in die Europäische Union sowie die Entwicklung der Zuwanderung in anderen Staaten zu beobachten;
- 9.in den Aufgabenbereichen der Nummern 1 bis 8 mit den Stellen der Gemeinden, der Länder, anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Union selbst, die gleiche oder ähnliche Aufgaben haben wie die Beauftragte, zusammenzuarbeiten;
- 10.die Öffentlichkeit zu den in den Nummern 1 bis 9 genannten Aufgabenbereichen zu informieren.
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