AufenthV
§ 57a Obligations of holders of chip-based documents under Section 78 of the Residence Act
This text has been rewritten in plain language (B1 level). It does not replace the official version of the law.
If you have a residence title as a document with a chip (for example an electronic residence permit), you have special obligations:
- If the document is lost, you must report the loss to the foreigners authority (Ausländerbehörde) immediately. If you find it again, you must present it immediately. Abroad, you can also inform the German embassy.
- If the chip in the document no longer works, you must present the document to the foreigners authority immediately and apply for a reissue.
- If the document is delivered by post and the delivery has been opened, or the document is missing, or information is incorrect, you must report this to the foreigners authority immediately.
Ein Ausländer, dem ein Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 4 des Aufenthaltsgesetzes als Dokument mit Chip ausgestellt worden ist, ist verpflichtet, unverzüglich
- 1.der für den Wohnort, ersatzweise der für den Aufenthaltsort im Inland zuständigen Ausländerbehörde oder einer anderen nach Landesrecht zuständigen Stelle den Verlust und das Wiederauffinden des Dokuments anzuzeigen und das Dokument vorzulegen, wenn es wiederaufgefunden wurde; bei Verlust im Ausland können die Anzeige und die Vorlage auch gegenüber einer deutschen Auslandsvertretung erfolgen, welche die zuständige oder zuletzt zuständige Ausländerbehörde unterrichtet,
- 2.nach Kenntnis vom Verlust der technischen Funktionsfähigkeit des Chips der zuständigen Ausländerbehörde das Dokument vorzulegen und die Neuausstellung zu beantragen,
- 3.im Fall der Ausgabe durch postalischen Versand der zuständigen Ausländerbehörde anzuzeigen, wenn die Postsendung unbefugt geöffnet worden ist oder den elektronischen Aufenthaltstitel nicht enthält oder wenn eine Angabe auf dem elektronischen Aufenthaltstitel unrichtig ist.