§ 64 Data set of foreigners file A
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Data Record of the Foreigners File A
The data record in the Foreigners File A (Ausländerdatei A) contains, among other things:\
- Personal details (name, date of birth, nationality)\
- Residence status and type of residence title\
- Information about the passport or passport substitute\
- Residential address within the country\
- Information about employment and purpose of stay
(1) In die Ausländerdatei A sind über jeden Ausländer, der in dem Dateisystem geführt wird, folgende Daten aufzunehmen:
- 1.Familienname,
- 2.Geburtsname,
- 3.Vornamen,
- 4.Tag und Ort mit Angabe des Staates der Geburt,
- 5.Geschlecht,
- 6.Doktorgrad,
- 7.Staatsangehörigkeiten,
- 8.Aktenzeichen der Ausländerakte,
- 9.Hinweis auf andere Datensätze, unter denen der Ausländer in dem Dateisystem geführt wird,
- 10.das Sperrkennwort und die Sperrsumme für die Sperrung oder Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises eines Dokuments nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes und
- 11.Angaben zur Ausschaltung und Einschaltung sowie Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises eines Dokuments nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes.
(2) Aufzunehmen sind ferner frühere Namen, abweichende Namensschreibweisen, Aliaspersonalien und andere von dem Ausländer geführte Namen wie Ordens- oder Künstlernamen oder der Familienname nach deutschem Recht, der von dem im Pass eingetragenen Familiennamen abweicht.
(3) Die Ausländerbehörde kann den Datensatz auf die in Absatz 1 genannten Daten beschränken und für die in Absatz 2 genannten Daten jeweils einen zusätzlichen Datensatz nach Maßgabe des Absatzes 1 einrichten.