AsylbLG
§ 19 Einmalzahlung für Kinder
Dieser Text wurde in einfache Sprache (B1-Niveau) umgeschrieben. Er ersetzt nicht die amtliche Fassung des Gesetzes.
Einmalzahlung von 100 Euro für Kinder
Minderjährige Leistungsberechtigte bekommen eine Einmalzahlung von 100 Euro.
Du bekommst die Einmalzahlung, wenn:
- du für den Monat Oktober 2022 Anspruch auf Leistungen hast
- du minderjährig bist
Du brauchst keinen extra Antrag zu stellen.
Du bekommst die Einmalzahlung nicht, wenn:
- für dich in einem der Monate von Januar bis Oktober 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht
Minderjährige Leistungsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, wenn sie für den Monat Oktober 2022 Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Ausgenommen von der Einmalzahlung nach Satz 1 sind Leistungsberechtigte, für die in einem der Monate von Januar bis Oktober 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.