AufenthV
§ 38e Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Dieser Text wurde in einfache Sprache (B1-Niveau) umgeschrieben. Er ersetzt nicht die amtliche Fassung des Gesetzes.
Veröffentlichungen durch das BAMF
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht im Internet:\n- die Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen\n- das Muster der Aufnahmevereinbarung\n\nDie Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht im Internet eine aktuelle Liste der Bezeichnungen und Anschriften der anerkannten Forschungseinrichtungen und über den Umstand der Abgabe oder des Endes der Wirksamkeit von Erklärungen nach § 18d Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes. Die genaue Fundstelle der Liste gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Internetseite bekannt.