§ 55 Identity document substitute
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A substitute identity document (Ausweisersatz) is a replacement document for foreign nationals who do not have a passport. You receive it on application if:
- You do not have a recognised and valid passport and cannot obtain one by reasonable means. Or:
- Your passport has been temporarily handed over to a German authority.
Requirement: You must hold a residence title or your deportation must be suspended.
If your application for a travel document is rejected, you automatically receive a substitute identity document. You do not need to submit a separate application.
If your passport has been handed over to the embassy or consulate of your country of origin for a visa procedure, a substitute identity document can also be issued to you. This applies if your country of origin does not issue you another passport.
The period of validity depends on the validity of your residence title or the duration of the suspension of deportation.
(1) Einem Ausländer,
- 1.der einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz nicht besitzt und nicht in zumutbarer Weise erlangen kann oder
- 2.dessen Pass oder Passersatz einer inländischen Behörde vorübergehend überlassen wurde, wird auf Antrag ein Ausweisersatz (§ 48 Abs. 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 1 Satz 4 oder § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes) ausgestellt, sofern er einen Aufenthaltstitel besitzt oder seine Abschiebung ausgesetzt ist. Eines Antrages bedarf es nicht, wenn ein Antrag des Ausländers auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer, eines Reiseausweises für Flüchtlinge oder eines Reiseausweises für Staatenlose abgelehnt wird und die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt sind. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Einem Ausländer, dessen Pass oder Passersatz der im Inland belegenen oder für das Bundesgebiet konsularisch zuständigen Vertretung eines auswärtigen Staates zur Durchführung eines Visumverfahrens vorübergehend überlassen wurde, kann auf Antrag ein Ausweisersatz ausgestellt werden, wenn dem Ausländer durch seinen Herkunftsstaat kein weiterer Pass oder Passersatz ausgestellt wird.
(3) Die Gültigkeitsdauer des Ausweisersatzes richtet sich nach der Gültigkeit des Aufenthaltstitels oder der Dauer der Aussetzung der Abschiebung, sofern keine kürzere Gültigkeitsdauer eingetragen ist.