AufenthV
§ 57 Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente
Dieser Text wurde in einfache Sprache (B1-Niveau) umgeschrieben. Er ersetzt nicht die amtliche Fassung des Gesetzes.
Wenn du mehr als einen Pass, Passersatz oder Ausweisersatz besitzen, musst du alle diese Dokumente sofort bei der Ausländerbehörde vorlegen.
Besitzt ein Ausländer mehr als einen Pass, Passersatz oder deutschen Ausweisersatz, so hat er der zuständigen Ausländerbehörde jedes dieser Papiere unverzüglich vorzulegen.