§ 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip
Dieser Text wurde in einfache Sprache (B1-Niveau) umgeschrieben. Er ersetzt nicht die amtliche Fassung des Gesetzes.
Wenn du ein Dokument mit Chip beantragst, werden deine Fingerabdrücke gespeichert.
Welche Fingerabdrücke werden gespeichert?
- Der flache Abdruck des linken und rechten Zeigefingers.
- Wenn ein Zeigefinger fehlt oder der Abdruck nicht gut genug ist, wird stattdessen der Daumen, Mittelfinger oder Ringfinger genommen.
- Wenn die Abnahme von Fingerabdrücken aus dauerhaften medizinischen Gründen nicht möglich ist, werden keine Fingerabdrücke gespeichert.
Deine Rechte:
- Du kannst auf Verlangen bei der Ausländerbehörde die im Chip gespeicherten Daten einsehen.
- Die Ausländerbehörde muss deine Fingerabdrücke spätestens nach Aushändigung des Dokuments löschen.
(1) Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers des Antragstellers im Chip des Dokuments gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert. Fingerabdrücke sind nicht zu speichern, wenn die Abnahme der Fingerabdrücke aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.
(2) Auf Verlangen hat die Ausländerbehörde dem Dokumenteninhaber Einsicht in die im Chip gespeicherten Daten zu gewähren. Die bei der Ausländerbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Dokuments zu löschen.