§ 64 Datensatz der Ausländerdatei A
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Datensatz der Ausländerdatei A
Der Datensatz in der Ausländerdatei A enthält unter anderem:\n- Personalien (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)\n- Aufenthaltsstatus und Art des Aufenthaltstitels\n- Angaben zum Pass oder Passersatz\n- Wohnanschrift im Inland\n- Angaben zu Erwerbstätigkeit und Aufenthaltszweck
(1) In die Ausländerdatei A sind über jeden Ausländer, der in dem Dateisystem geführt wird, folgende Daten aufzunehmen:
- 1.Familienname,
- 2.Geburtsname,
- 3.Vornamen,
- 4.Tag und Ort mit Angabe des Staates der Geburt,
- 5.Geschlecht,
- 6.Doktorgrad,
- 7.Staatsangehörigkeiten,
- 8.Aktenzeichen der Ausländerakte,
- 9.Hinweis auf andere Datensätze, unter denen der Ausländer in dem Dateisystem geführt wird,
- 10.das Sperrkennwort und die Sperrsumme für die Sperrung oder Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises eines Dokuments nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes und
- 11.Angaben zur Ausschaltung und Einschaltung sowie Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises eines Dokuments nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes.
(2) Aufzunehmen sind ferner frühere Namen, abweichende Namensschreibweisen, Aliaspersonalien und andere von dem Ausländer geführte Namen wie Ordens- oder Künstlernamen oder der Familienname nach deutschem Recht, der von dem im Pass eingetragenen Familiennamen abweicht.
(3) Die Ausländerbehörde kann den Datensatz auf die in Absatz 1 genannten Daten beschränken und für die in Absatz 2 genannten Daten jeweils einen zusätzlichen Datensatz nach Maßgabe des Absatzes 1 einrichten.