§ 66 Dateisystem über Passersatzpapiere
Dieser Text wurde in einfache Sprache (B1-Niveau) umgeschrieben. Er ersetzt nicht die amtliche Fassung des Gesetzes.
Dateisystem über Passersatzpapiere
Die Ausländerbehörde führt ein Dateisystem über ausgestellte Passersatzpapiere. Das Dateisystem enthält Angaben über Art, Nummer, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer der Dokumente. Es dient der Überwachung und Nachverfolgung ausgestellter Passersatzpapiere.
Über die ausgestellten Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge, Reiseausweise für Staatenlose, Notreiseausweise und EU-Rückkehrausweise hat die ausstellende Behörde oder Dienststelle ein Dateisystem zu führen. Die Vorschriften über das Passregister für deutsche Pässe gelten für die in Satz 1 genannten Dokumente mit Ausnahme des EU-Rückkehrausweises entsprechend. Die personenbezogenen Daten eines EU-Rückkehrausweises werden nur so lange wie erforderlich, maximal aber für 180 Tage im Dateisystem gespeichert.