StAG
§ 38a Ausschluss elektronischer Dokumente
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Ausschluss elektronischer Dokumente
Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen dürfen nicht in elektronischer Form ausgestellt werden. Das gilt für Einbürgerungsurkunden, Verzichtsurkunden und Staatsangehörigkeitsausweise.
Eine Ausstellung von Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.