StAG
§ 39 Verordnungsermächtigung
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Verordnungsermächtigung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen erlassen über:
- die formalen Anforderungen an die Einbürgerungsurkunde
- die Verzichtsurkunde
- die Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
- den Staatsangehörigkeitsausweis
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu erlassen über die formalen Anforderungen an die Einbürgerungs- und die Verzichtsurkunde, die Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung sowie den Staatsangehörigkeitsausweis.