§ 19e Participation in the European Voluntary Service
This text has been rewritten in plain language (B1 level). It does not replace the official version of the law.
You can get a residence permit to participate in the European Voluntary Service.
Requirements:
- You are participating in a program of the European Voluntary Service.
- You have an agreement with the host organization.
- The organization covers the costs during the stay.
- You have health insurance.
The residence permit is issued for the duration of the voluntary service. It must not exceed 1 year.
(1) Einem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem europäischen Freiwilligendienst nach der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Teilnahme an einem europäischen Freiwilligendienst ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist und der Ausländer eine Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung vorlegt, die Folgendes enthält:
- 1.eine Beschreibung des Freiwilligendienstes,
- 2.Angaben über die Dauer des Freiwilligendienstes und über die Dienstzeiten des Ausländers,
- 3.Angaben über die Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung des Ausländers,
- 4.Angaben über die dem Ausländer zur Verfügung stehenden Mittel für Lebensunterhalt und Unterkunft sowie Angaben über Taschengeld, das ihm für die Dauer des Aufenthalts mindestens zur Verfügung steht, und
- 5.Angaben über die Ausbildung, die der Ausländer gegebenenfalls erhält, damit er die Aufgaben des Freiwilligendienstes ordnungsgemäß durchführen kann.
(2) Der Aufenthaltstitel für den Ausländer wird für die vereinbarte Dauer der Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst, höchstens jedoch für ein Jahr erteilt.