AufenthV
§ 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde
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Dein Visum braucht keine Zustimmung der Ausländerbehörde (nach § 31), wenn die oberste Landesbehörde (zum Beispiel das Innenministerium des Bundeslandes) der Erteilung des Visums bereits zugestimmt hat.
Ein Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 31, wenn die oberste Landesbehörde der Visumerteilung zugestimmt hat.