§ 102 Continued Validity of Aliens Law Measures and Crediting
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Continued Validity of Immigration Measures
Immigration measures taken before 1 January 2005 remain effective. This includes in particular:
- Temporal and spatial restrictions
- Conditions and requirements
- Expulsions and deportation warnings
- Suspensions of deportation and deportations
- Recognition of passports
- Decisions on costs and fees
Measures related to security deposits also remain effective.
Time spent holding a residence authorization (Aufenthaltsbefugnis) or toleration status (Duldung) before 1 January 2005 is credited toward the period required for a settlement permit under Section 26(4).
(1) Die vor dem 1. Januar 2005 getroffenen sonstigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere zeitliche und räumliche Beschränkungen, Bedingungen und Auflagen, Verbote und Beschränkungen der politischen Betätigung sowie Ausweisungen, Abschiebungsandrohungen, Aussetzungen der Abschiebung und Abschiebungen einschließlich ihrer Rechtsfolgen und der Befristung ihrer Wirkungen sowie begünstigende Maßnahmen, die Anerkennung von Pässen und Passersatzpapieren und Befreiungen von der Passpflicht, Entscheidungen über Kosten und Gebühren, bleiben wirksam. Ebenso bleiben Maßnahmen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Sicherheitsleistungen wirksam, auch wenn sie sich ganz oder teilweise auf Zeiträume nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beziehen. Entsprechendes gilt für die kraft Gesetzes eingetretenen Wirkungen der Antragstellung nach § 69 des Ausländergesetzes.
(2) Auf die Frist für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 wird die Zeit des Besitzes einer Aufenthaltsbefugnis oder einer Duldung vor dem 1. Januar 2005 angerechnet.