§ 91 Storage and Deletion of Personal Data
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Storage and Deletion of Data
Data about expulsion, removal, and deportation must be deleted after 10 years. The period begins after the expiry of the entry and residence ban under Section 11(2).
The data must be deleted earlier if they contain findings that may no longer be used against you.
Notifications under Section 87 that are not relevant for an immigration law decision must be destroyed without undue delay.
(1) Die Daten über die Ausweisung, Zurückschiebung und Abschiebung sind zehn Jahre nach Ablauf der in § 11 Absatz 2 bezeichneten Frist zu löschen. Sie sind vor diesem Zeitpunkt zu löschen, soweit sie Erkenntnisse enthalten, die nach anderen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr gegen den Ausländer verwertet werden dürfen.
(2) Mitteilungen nach § 87 Abs. 1, die für eine anstehende ausländerrechtliche Entscheidung unerheblich sind und voraussichtlich auch für eine spätere ausländerrechtliche Entscheidung nicht erheblich werden können, sind unverzüglich zu vernichten.