§ 2a Recognition partnership
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The recognition partnership (Anerkennungspartnerschaft) is a special pathway. You can work in Germany while your foreign professional qualification is being recognized.
Requirements:
- Your employment must be professionally related to your training.
- The recognition procedure must be for an occupation in the same occupational group.
- If necessary, you need a professional practice permit (Berufsausübungserlaubnis).
The approval is valid for a maximum of 1 year. It can be extended if you continue to pursue the recognition procedure. This includes participation in qualification measures and examinations.
(1) Die Zustimmung kann für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden, wenn die Anforderungen an die bis zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis ausgeübte Beschäftigung
- 1.in einem berufsfachlichen Zusammenhang mit der ausländischen Berufsqualifikation stehen und
- 2.ein Anerkennungsverfahren für einen Beruf in derselben Berufsgruppe erfolgen soll, in der die Beschäftigung ausgeübt wird. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gilt entsprechend.
(2) Die Zustimmung wird für höchstens ein Jahr erteilt. Sie kann nur dann erneut erteilt werden, wenn das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis bei der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle betrieben wird. Das Verfahren umfasst die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen einschließlich sich daran anschließender Prüfungen, die für die Feststellung der Gleichwertigkeit oder die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis erforderlich sind. § 9 findet keine Anwendung.